2.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen können erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt und verbindlich zugeordnet werden.
Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen können erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt und verbindlich zugeordnet werden.
Maßnahme | Umweltbelang |
Die Stadt Schleswig überwacht eine Berücksichtigung möglicher Lärmbelastungen durch Kfz-Verkehr und Hafenlärm sowie Lärmimmissionen aus dem Veranstaltungszentrum "Heimat" im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. | Mensch |
Die Stadt Schleswig überwacht eine Berücksichtigung der Altlastenverdachtsflächen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. | Wasser, Mensch |
Übergeordnetes Ziel der Planungen ist eine Gesamtentwicklung des ehemaligen Kasernengeländes als Teil des Stadtgebiets mit dem Schwerpunkt auf Tourismus, Kultur und Wohnnutzungen sowie Wassersport. Insofern ist eine Bewertung von Standortalternativen im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung.
Die Stadt Schleswig hat bereits im Jahr 2004 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für das Kasernengelände beschlossen. Die bereits in der verbindlichen Bauleitplanung konkretisierten damaligen Planabsichten waren lange Zeit nicht realisierbar und wurden nicht weiter verfolgt.
Im Jahr 2017 hat die Stadt Schleswig einer neu gefassten städtebaulichen Konzeptstudie als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Ausrichtung des Kasernengeländes "Auf der Freiheit" zugestimmt. Diese wurde städtebaulich weiterentwickelt und führte zu der Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 103.
Die Umsetzung des Vorhabens "Auf der Freiheit" ist im Wesentlichen vom Engagement privater Investoren abhängig. Vor diesem Hintergrund haben sich im Plangebiet drei Handlungsfelder entwickelt mit einem Schwerpunkt Wohnen und Gemischte Nutzungen im Norden, einem Schwerpunkt Wohnen und Ferienwohnen sowie Wohnen auf dem Wasser an der Schlei sowie einem Schwerpunkt Hafen am Pionierhafen und in der südlichen Ecke des Plangebiets. Zentral ist eine große Parkanlage vorgesehen. Diese Anordnung ergab sich aus der landschaftlichen Situation. Die Lage an der Schlei bietet sich insbesondere für Freizeit und Erholungsformen an. Die Positionierung des Kranhafens an diesem Standort wurde lange diskutiert. Sie war allerdings erforderlich, da es im Stadthafen der Stadt Schleswig zunehmend zu Konflikten mit der touristischen Entwicklung und dem Kranbetrieb kommt. Der hierfür nun ausgewählte Bereich ist aufgrund der vorhandenen Uferbefestigungen (Spundwände) und der früher bestehenden Hafenanlage der Bundesweher die einzig sinnvolle Alternative im Stadtgebiet.