Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Schleswig

Begründung

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Durch die Vorschriften zur Gestaltung, die im Teil B der Satzung festgelegt sind, orientieren sich überwiegend an der geplanten Bebauung und sollen sicherstellen, das sich das neue Gebäude harmonisch in die vorhandene Bebauung an der Straße Hornbrunnen einfügt. Demnach sind die Gebäudeteile im nördlichen Bereich (mit zwei Vollgeschossen) mit einem Satteldach mit Dachneigungen zwischen 35 und 60 Grad auszuführen. In diesem Bereich sind nur Dacheindeckungen in anthrazit und schwarz zulässig. Die Gebäudeteile im südlichen Bereich (mit einem Vollgeschoss) mit einem Flachdach auszuführen. Alle Flachdächer dürfen nur mit einem Gründach hergestellt werden. Diese Festsetzung dient v.a. der Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz durch eine Erhöhung der Verdunstungsrate sowie dem Artenschutz.

Als Außenwandmaterial ist nur Sichtmauerwerk aus hellen bzw. beigen Klinkern zulässig. Bis zu 10 % der jeweiligen Wandflächen dürfen auch mit bunten Fassadenpaneelen ausgeführt werden. Hiermit soll der Charakter des Gebäudes als Kindertagesstätte unterstützt werden.

Die Gestaltungsvorgaben für Nebenanlagen sind grundsätzlich weiter gefasst, weil sie von untergeordneter baulicher Bedeutung sind.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Das Grundstück ist verkehrlich an die Straße Hornbrunnen angebunden. Im Nordosten des Plangebietes wird ein kleiner Teil des Flurstückes 2/44 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, da in diesem Bereich eine Grundstückszufahrt zu dem östlich angrenzenden Flurstück 6/2 vorhanden ist.

Die erforderlichen Stellplätze sollen auf einer neu herzustellenden Stellplatzanlage im Südosten des Plangebietes zur Verfügung gestellt werden. In diesem Bereich ist bereits eine Asphaltfläche vorhanden, die aktuell dem Spielplatz zugeordnet ist. Diese Stellplatzanlage mit 14 Stellplätzen erhält eine neue Zufahrt von der Mannsteinstraße.

3.6 Ver- und Entsorgung

Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt durch den Anschluss an das Wassernetz der Schleswiger Stadtwerke.

Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt aus dem Netz der Schleswiger Stadtwerke.

Eine Versorgung des Plangebietes mit Erdgas oder Fernwärme durch die Schleswiger Stadtwerke ist möglich.

Die Abwasserbeseitiqung erfolgt nach Maßgabe der ortsrechtlichen Bestimmungen im Trennsystem für Regen- und Schmutzwasser. Das Schmutz- und Regenwasser wird über ein getrenntes Kanalsystem in der Straße Hornbrunnen erfasst. Das Schmutzwasser wird der zentralen städtischen Kläranlagen zur Reinigung zugeführt. Die Abwasserbehandlung erfolgt gemäß Satzung der Stadt Schleswig.

Maßgebend für die Abfallentsorgung sind die Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Kreises Schleswig-Flensburg.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg sind die Abfallbehälter zur Entleerung am Rand der Erschließungsanlage so bereitzustellen, dass das Abfuhrfahrzeug unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften VGB 126 „Müllbeseitigung“ der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen an den Aufstellplatz heranfahren kann. Ist dies nicht möglich, so sind die Abfallbehälter an eine für die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen (§ 24 Abs. 77 AWS).

Der Feuerschutz wird in der Stadt Schleswig durch die ortsansässige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.