Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Im Zuge des Planverfahrens wurde ein Gutachten zu Lärmimmissionen und eine Schornsteinhöhenberechnung inkl. Ausbreitungsrechnung zu Geruchsimmissionen für den Teilbereich 1 erstellt und im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 7 berücksichtigt. Zum Schutz der KiTa wird für den Fall einer Havarie des Wärmepufferspeichers ein mind. 1,0 m hoher Havariewall aufgeschüttet.
Vor dem Hintergrund möglicher Havarien (insbesondere Feuergefahr) im Teilbereich 2 wurden aus betrieblichem und gemeindlichem Interesse bestmögliche Vorkehrungen getroffen, indem der gesetzliche Achtungsabstand von mind. 200 m zwischen Gasspeicher und dem nächstgelegenen schützenswerten Wohngebäude, einem sehr alten reetgedecktem Wohnhaus nördlich der bestehenden Biogasanlage, eingehalten wird.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Knicks der beiden Teilbereiche werden erhalten und entsprechend in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
Hinweis zum Artenschutz:
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Eine Inanspruchnahme von Fläche wird durch die Festsetzung der maximal überbaubaren Grundfläche im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 7 und die festgesetzte Grundflächenzahl in der parallelen 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 beschränkt. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Die für die Vorhaben vorgesehenen Flächen werden derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird im Rahmen des parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanung über eine Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebietes erbracht.
Schutzgut Wasser
Für den Teilbereich 1 sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen. Im Rahmen der parallelen 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurde ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für den Teilbereich 2 erstellt und berücksichtigt.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind der Erhalt vorhandener Knickstrukturen und ebenerdige Anpflanzungen in der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen. Die angestrebte Nutzung trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
Zum Schutz des Landschaftsbildes werden in den parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanungen maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Eine übermäßige Fernwirkung der Baukörper soll damit verhindert werden. Die vorhandenen Knickstrukturen werden weitestgehend erhalten. Es sind ebenerdige Anpflanzungen zur Eingrünung geplant.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.