Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörphof für die Gebiete "Erweiterung Biogasanlage Schuby mit Gasspeicher" und "Blockheizkraftwerk am Kindergarten"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und der Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung. Darüber hinaus wurden ein Lärmgutachten und eine Schornsteinhöhenberechnung für den Teilbereich 1 sowie eine Bewertung nach A-RW-1 für den Teilbereich 2 in der Planung berücksichtigt.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen. Die Informationen des LfU aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich regelmäßige Überwachungstermine in kurzfristigen Abständen im Rahmen der Bauausführung bis zur Fertigstellung zur Überwachung der baubedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen, wird hier allgemein hingewiesen. Diese bleibt unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Festsetzungen der parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanungen (hier insbesondere der Erhaltungs- und Anpflanzungsgebote und der zulässigen Bodenversiegelungen).
  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Hinweise im Text (Teil B) der parallel aufgestellten verbindlichen Baulietplanungen.
  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches vor Baubetrieb.
  • Kontrolle der Berücksichtigung des schonenden Umgangs mit Mutter- bzw. Oberboden.
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter / geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG.
  • Unvorhergesehene Vorkommen sonstiger schädlicher Bodenveränderungen (§ 2 LBodSchG).
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur(Boden)denkmälern (§ 15 DSchG).
  • Generelle Kontrolle zur Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahme.

5.3 Zusammenfassung

Die Gemeinde Dörphof beabsichtigt ihren Flächennutzungsplan zu ändern und zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen, um den Erhalt und die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage sowie den Ausbau des von ihr betriebenen Fernwärmenetzes zu ermöglichen.

Die 8. Änderung umfasst zwei Teilbereiche. Beide Teilbereiche sind im bestehenden Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und sollen im Zuge der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes als Sonstige Sondergebiete mit dem Zusatz „BHKW“ bzw. „Biogasanlage“ dargestellt werden.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Teilbereich ist ein BHKW inkl. Wärmepufferspeicher vorgesehen. Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht geplant. Im Rahmen der parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanung sind ein schalltechnisches Gutachten und eine Schornsteinhöhenberechnung inkl. Ausbreitungsrechnung zu Geruch erstellt und berücksichtigt worden.

Im Teilbereich 2 ist die Errichtung eines Gärrestlagers und eines Gasspeichers vorgesehen. Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht geplant. Im Zuge der parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanung ist ein Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Abstandes mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsbetrachtung in Anwendung der KAS-18 und KAS-32 erstellt und berücksichtigt worden. Eine Abschätzung der zusätzlichen Emissionen ist nach dem aktuellen Planungsstand aufgrund der noch fehlenden Details nicht möglich. Aus Sicht der zuständigen Fachbehörde (Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Mitte, LFU 7518) ist es daher zweckmäßig, die Erstellung von Prognosen zu den jeweiligen Emissionen einzelfallbezogen in ein nachgelagertes immissionsschutzrechtliches oder baurechtliches Genehmigungsverfahren zu verlagern.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aufgrund der bisherigen Nutzung sind beide Teilbereiche als Lebensraum besonders oder streng geschützter Arten weitgehend ungeeignet. Eingriffe in das Knicknetz erfolgen nicht. Neupflanzungen bieten insbesondere Gehölzbrütern neue Lebensräume.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich ist bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzt und wird durch die geplante Bebauung dauerhaft der Nutzung entzogen. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an der regenerativen Energiegewinnung begründet und an dieser Stelle nicht zu vermeiden.

Schutzgut Boden: In den beiden Teilbereichen ist die Errichtung neuer Anlagen vorgesehen. Entsprechend der Bilanzierung im Rahmen der parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bauleitplanungen ist für die Neuversiegelung eine Ausgleichsflächen von ca. 5,1 ha zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich erfolgt über Ökokonten außerhalb des Plangebietes.

Schutzgut Wasser:

Anfallendes Niederschlagswasser soll im Teilbereich 1 versickert werden. Im Rahmen des konkreten Bauantrages ist ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept zur Beseitigung des Niederschlagwassers von den befestigten Flächen (Dach- und Verkehrsflächen) aufzustellen.

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird für den Teilbereich 2 eine Berechnung nach A-RW 1 berücksichtigt. Anfallendes Niederschlagswasser wird im Plangebiet versickert bzw. über eine Notentwässerung gedrosselt in einen Verbandsvorfluter eingeleitet.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung der Sondergebiete sind aufgrund der geringen Vorbelastung und der stetigen Windbewegungen im Land Schleswig-Holstein keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Zu erhaltende und neu vorgesehene Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität aus.

Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch den weitgehenden Erhalt der vorhandenen Knicks, neue Gehölzanpflanzungen und durch die Beschränkung der Höhe baulicher Anlagen im Rahmen der parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bauleitplanungen gemindert. Die Eingrünung des Plangebietes nach Norden und Westen durch die Anpflanzung einer dreireihigen Hecke dient dem Schutz des Landschaftsbildes.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturdenkmale sind in den Teilbereichen nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter erfolgen nicht.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernung und der durch die Planung zu erwartenden Wirkfaktoren nicht zu erwarten. Für den Teilbereich 1 wurde im Zuge der parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanung eine Schornsteinhöhenberechnung inkl. Ausbreitungsrechnung zu Stickstoffdepositionen erstellt. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete liegen außerhalb des Abschneidekriteriums nach Anhang 8 der TA Luft und damit außerhalb des Einwirkbereichs des Vorhabens. Für den Teilbereich 2 ist ein Nachweis noch nicht erfolgt. Aus Sicht der zuständigen Fachbehörde (Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Mitte, LFU 7518) ist es aufgrund fehlender Planungsdetails zweckmäßig, die Erstellung von Prognosen zu möglichen Stickstoffemissionen einzelfallbezogen in ein nachgelagertes immissionsschutzrechtliches oder baurechtliches Genehmigungsverfahren zu verlagern.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der bisherigen Nutzung ausgleichbar und damit nicht als erheblich zu bezeichnen. Geschützte Biotope werden erhalten.

Nach Durchführung aller in der Bauleitplanung vorgesehenen Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.