Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörphof für die Gebiete "Erweiterung Biogasanlage Schuby mit Gasspeicher" und "Blockheizkraftwerk am Kindergarten"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Bei den Eingriffsflächen (vorh. Biogasanlage, Acker und Grünland) handelt es sich aufgrund der bisherigen, intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der naturraumtypischen Bodenart, des vorliegenden Grundwasserflurabstandes und der Lage außerhalb des Biotopverbundes um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Als Ausgleichsmaßnahme für eine Bodenversiegelung sieht der Erlass für Flächen mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz eine gleich große Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktion oder einen Ausgleich mindestens im Verhältnis 1 zu 0,5 für Gebäudeflächen und versiegelte Oberflächen vor.

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich bislang unversiegelter landwirtschaftlicher Nutzflächen vorgenommen. Das Maß der baulichen Nutzung wird in beiden Teilbereichen im Rahmen der parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungspläne bestimmt. Für den Teilbereich 1 wird eine GR von max. 600 m² und für den Teilbereich 2 eine GRZ von 0,2 bzw. 0,45 festgesetzt, die sich jeweils an den Anforderungen des Vorhabens sowie am Bestand orientieren. Die zulässige Grundfläche im Teilbereich 1 darf für Nebenanlagen, Lagerflächen und Zufahrten bis zu 50 % überschritten werden. Im Teilbereich 2 ist eine Überschreitung bis zu einer GRZ von 0,75 im östlichen Bereich und bis zu 50 % im westlichen Bereich möglich. Bereits überplante Flächen werden in der Bilanzierung nicht berücksichtigt.

Insgesamt ist eine Neuversiegelung von ca. 0,1 ha für den Teilbereich 1 und ca. 1 ha für den Teilbereich zulässig. Dies führt bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die neu zu versiegelten Flächen zu einem Ausgleichserfordernis von =5,1 ha.

Die Ausgleichsfläche wird im Rahmen der parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanung benannt und beschrieben.

4 Standortalternativen

Die Gemeinde hat im Januar 2024 eine Standortalternativenprüfung für die parallel aufgestellte 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1 erstellt. Aus der Flächenbetrachtung ergibt sich, dass zur beabsichtigten Planfläche im Westen der Ortslage Dörphof zwei vertretbare Alternative bestehen.

Eine dieser Flächen (Fläche A1) liegt jedoch deutlich im Außenbereich ohne Siedlungszusammenhang. Zudem befinden sich die Hauptabnehmer in relativ großer Distanz. Die andere Fläche (Fläche A2) liegt auf demselben Flurstück wie die beabsichtigte Planfläche. Allerdings wird der Bereich der Fläche A2 als Koppelzufahrt genutzt. Alternative Zufahrten gibt es aktuell nicht. Dem Landwirt muss jedoch weiterhin die Möglichkeit der Bewirtschaftung seiner Flächen ermöglicht werden.

Aus diesen Gründen bietet sich in zentraler Lage nahe der KiTa und des Neubaugebietes nur die beabsichtigte Planfläche für den Bau des BHKWs an.

Für den Teilbereich 2 hat die Gemeinde im Rahmen der Planungen zur 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 über Standortalternativen diskutiert. Jedoch ist das Vorhaben eines Gasspeichers ausschließlich in der unmittelbaren Nähe der Biogasanlage umsetzbar, da diese das Gas für den Speicher liefert. Gleichzeitig sind aus unterschiedlichen Gründen gewisse Abstände zur bestehenden Anlage einzuhalten.

Neben diesem betriebsbedingten Gründen sprechen auch landschaftsplanerische Gründe für den gewählten Standort. Der geplante Gasspeicher wird aus der Ortslage des Ortsteils Schuby kaum sichtbar sein, da sich dieser in ausreichendem Abstand zur restlichen Bebauung des Dorfes befindet. Auch von der Bundesstraße 203 ist der Standort nur gering einsehbar, da entlang der Bundesstraße durch Knicks, Hecken und weiteren Pflanzen ein natürlicher Sichtschutz besteht.

Alternative Flächen, die unmittelbar südlich an die Biogasanlage angrenzen und aufgrund ihrer Lage städtebaulich besser in den baulichen Bestand integriert werden könnten, befinden sich nicht im Besitz des Anlagenbetreibers und stehen aktuell nicht für die Bebauung zur Verfügung.

5 Zusätzliche Angaben