2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Das Landschaftsbild außerhalb der Ortschaft Schaalby ist geprägt von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Zum Teil sind landschaftstypische Knicks vorhanden, die die landwirtschaftlichen Flächen gliedern.
Die Ortschaft Schaalby hat sich ursprünglich entlang der Hauptstraße entwickelt. Durch den Bau der Kreisbahntrasse folgte die Entwicklung um den ehemaligen Bahnhof und im 20. Jahrhundert wurde die Ortslage in Richtung Westen weiterentwickelt. In den historischen Siedlungsbereichen von Schaalby sind aufgrund der dörflichen Strukturen gemischt genutzte Lagen mit Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnen gegeben. In den neueren Siedlungsbereichen im Westen der Ortslage Schaalby sind überwiegend Einfamilien- und Doppelhäuser vorherrschend.
Das Plangebiet schließt im Süden und Westen an den besiedelten Bereich an und ist dort bereits von Wohnbebauung umgeben. Die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung ist von Einzelhäusern jüngeren Baualters geprägt. Im Norden und Osten schließt sich eine landwirtschaftliche Nutzung an, die vollständig von bebauten Gebieten umgeben ist.
Besonders prägend für das Orts- und Landschaftsbild ist der weithin sichtbare Siloturm des Raiffeisenbezugsvereins nördlich der Kreisbahntrasse.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Umnutzung der Planung würde die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Der Knick bliebe erhalten und würde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Das Ortsbild am südlichen Ortsrand von Schaalby bliebe unverändert.
Auswirkungen der Planung
Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Ortsbildes im Süden von Schaalby verursachen. Eine optische Verschiebung in die offene Landschaft erfolgt jedoch nicht. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Orts- und Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.
In den allgemeinen Wohngebieten sind maximal zweigeschossige Gebäude zulässig, die zum Schutz des Ortsbildes maximale Gebäudehöhen von 8,50 m aufweisen. Um ortsuntypische Staffelgeschosse auf dem 2. Vollgeschoss auszuschließen, wird die Traufhöhe auf maximal 6,00 m beschränkt. Für die Wohnbaufläche an der Raiffeisenstraße gelten andere Regelungen, da hier der Bau von größeren Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden soll. Die Gebäudehöhe wird auf 10,50 m festgesetzt, um eine Nutzung des dritten Geschosses zu ermöglichen. Außerdem erfolgt keine Beschränkung der Traufhöhe.
Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr und den Kindergarten gilt eine Gebäudehöhe von 8,50 m bei einem Vollgeschoss sowie eine Traufhöhe von 6,00 m. Hiermit soll sichergestellt werden, dass sich der Neubau des Feuerwehrgerätehauses und des Kindergartens in die umgebende Bebauung einfügt.
Das Plangebiet grenzt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung an und wird so in das Ortsbild eingebunden. An der nördlichen und östlichen Grenze des Plangebietes ist abschnittweise eine zweireihige Anpflanzung vorgesehen. Eine vollständige Eingrünung im Norden und Osten erfolgt aufgrund der möglichen späteren Erweiterung des Wohngebietes nicht. Diese Anpflanzung dient zusätzlich zu der weitestgehend zu erhaltenden Knickstruktur an der Mühlenstraße zur Einbindung der Bauflächen.
Im Plangebiet wird darüber hinaus eine Grünfläche festgesetzt, die u.a. der Durchgrünung und Auflockerung des Baugebietes dienen soll.
Aufgrund der vorhandenen Bebauung und der zu erhaltenden und neu anzupflanzenden Grünstrukturen ist das Plangebiet gut eingebunden, weswegen unerheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind. Diese werden u.a. durch die Festsetzung der Gebäudehöhen gemindert.