Planungsdokumente: B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1 Standortalternativen

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schaalby sieht keine wohnbaulich nutzbare Flächenreserven vor.

Im Rahmen des Ortskernentwicklungskonzeptes (2018) werden die wohnbauliche Entwicklung des Gebietes nördlich der Mühlenstraße sowie die Schaffung von Angeboten für unterschiedliche Wohnbedarfe als Schlüsselprojekte mit den Nummer 2 und 3 definiert. Die nördlich der Mühlenstraße liegende Fläche wurde im Rahmen des Gebietsentwicklungskonzepts als für die wohnbauliche Entwicklung geeignete Fläche bewertet. Vorgesehen ist die schrittweise Entwicklung eines Wohnquartiers mit unterschiedlichen Wohnangeboten. Zudem ist eine Fläche für die Ansiedlung einer Tagespflege oder betreuter barrierefreier Wohnangebote vorgesehen. Gewünscht wurde für Schaalby ein weiterer Spielplatz. Im Rahmen der Neuplanung wäre hier Potenzial dafür gegeben.

Aufgrund der vielfältigen Voruntersuchungen (z.B. Innenentwicklungsanalyse, Ortskernentwicklungskonzept) sowie der Lage des Plangebietes in einem sog. Außenbereich im Innenbereich hat sich die Gemeinde Schaalby für eine wohnbauliche Nutzung des Planbereiches entschieden.

Vergleichbare Flächen sind, dass haben bereits die Voruntersuchungen gezeigt, in der Gemeinde Schaalby nicht vorhanden.

Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr

Bisher verfügen die drei Ortsteile Schaalby, Füsing und Moldenit jeweils über eine selbständige Freiwillige Feuerwehr mit eigenem Feuerwehrgerätehaus. Dieser Zustand ist auf Dauer nicht mehr tragbar. Daher strebt die Gemeinde den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses an. Die diesbezügliche Standortsuche hat ergeben, dass die vorgegebenen Einsatzzeiten nur von dem nun vorgesehenen Standort in Schaalby eingehalten werden können.

Die Karten zur Innenentwicklungsanalyse zeigen, dass im Innenbereich der Ortslagen keine ausreichend große Fläche vorhanden ist, die für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses geeignet wäre. Vor allem die bestehenden Standorte der Feuerwehrgerätehäuser bieten kein Entwicklungspotenzial.

4.2 Planungsalternativen

Die Planung berücksichtigt den Knick am südlichen Rand des Teilbereichs 1. Auf die Entwidmung des Knicks könnte voraussichtlich nur nachhaltig verzichtet werden, wenn der Knick in öffentlichem Eigentum verbleibt. Um weiterhin die Knickpflege realisieren zu können, wären bei dieser Variante ausreichend breite Unterhaltungsstreifen notwendig. Dies würde mit einem erheblichen Verlust bebaubarer Fläche einhergehen, was die Gemeinde im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden möglichst vermeiden möchte.

Gerodet werden nur kurze Knickabschnitte für die Erschließungsstraße und die Grundstückseinfahrten. Bei einem Verzicht auf die Knickrodung für die Erschließungsstraße müssten Autofahrer das gesamte Plangebiet entlang der Straßenverkehrsfläche durchqueren, um das Baugebiet zu verlassen. Dies würde die Wohnruhe beeinflussen. Die Grundstückseinfahrten sind so gelegt, dass dafür nur zwei Durchbrüche erforderlich werden.

Innerhalb des Plangebietes wurde für die Feuerwehr der Standort an der Raiffeisenstraße Ecke Mühlenstraße gewählt, da hier die Vorgabe der Feuerwehrunfallkasse zur Trennung der an- und abfahrenden Fahrzeuge am besten umgesetzt werden kann, da die zweite Zufahrt von der Mühlenstraße erfolgen kann. Zudem liegt die Ein-/Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge gegenüber der Schulstraße, was die Geschwindigkeit beim Ausrücken erhöht, da ein Abbiegevorgang entfällt. Zudem liegt dadurch gegenüber der Zufahrt kein Wohngebäude, das entsprechenden Immissionsbelastungen ausgesetzt wäre. Um weitere nachbarschaftliche Spannungen zu vermeiden, sieht das städtebauliche Konzept vor, den Standort im Plangebiet durch eine öffentliche Grünfläche im Osten und den Kindergarten im Norden zu flankieren. Im Westen und Süden grenzen vorhandene Straßenflächen den Standort des Feuerwehrgerätehauses ab.

5 Zusätzliche Angaben