Planungsdokumente: B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und der Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung. Darüber hinaus wurden eine Bewertung nach A-RW-1 sowie ein Lärmgutachten in der Planung berücksichtigt.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen. Die Informationen des LfU aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich regelmäßige Überwachungstermine in kurzfristigen Abständen im Rahmen der Bauausführung bis zur Fertigstellung zur Überwachung der baubedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen, wird hier allgemein hingewiesen. Diese bleibt unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Festsetzungen in Teil A und B (hier insbesondere der Anpflanz- und Erhaltungsgebote und der zulässigen Bodenversiegelungen).
  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Hinweise im Text (Teil B).
  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches vor Baubetrieb.
  • Kontrolle der Berücksichtigung des schonenden Umgangs mit Mutter- bzw. Oberboden.
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter / geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG.
  • Unvorhergesehene Vorkommen sonstiger schädlicher Bodenveränderungen (§ 2 LBodSchG).
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur(Boden)denkmälern (§ 15 DSchG).
  • Generelle Kontrolle zur Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahme.

5.3 Zusammenfassung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schaalby sollen am südlichen Rand der Ortslage Schaalby die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Baugebiet geschaffen werden, das vorwiegend dem Wohnen dient.

Das Maß der baulichen Nutzung wird für das Allgemeine Wohngebiet entsprechend der Grundstücksgrößen und geplanten Nutzungen festgesetzt. Im Plangebiet soll die Entwicklung von Mehrfamilienhäusern bzw. kleinteiligem Wohnraum ermöglicht werden, weswegen für diese Grundstücke eine höhere GRZ von 0,40 bzw. 0,35 festgesetzt wird. Für die übrigen Grundstücke wird eine GRZ von 0,30 bis 0,35 vorgesehen. Für die Flächen für Gemeinbedarf (Feuerwehr und Kindergarten) gilt eine GRZ von 0,40. Zum Schutz der Landschaft und der angrenzenden Anwohner werden die Firsthöhen und Geschosszahlen festgesetzt. Neben den Bauflächen werden im B-Plan verschiedene Verkehrsflächen sowie öffentliche und private Grünflächen ausgewiesen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Raiffeisenstraße und die Mühlenstraße.

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist die Ausweisung von Wohngrundstücken und Flächen für den Gemeinbedarf vorgesehen. Immissionen können von dem Feuerwehrgerätehaus ausgehen. Im Rahmen der Planung wurde ein Schallgutachten erstellt, bei dessen Berücksichtigung keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind. Zudem können von einem südwestlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb Geruchsimmissionen auf das Plangebiet einwirken. Im Rahmen eines bereits vorliegenden Gutachtens wurde nachgewiesen, dass es nicht zu Überschreitungen der für Wohngebiete vorgegebenen Werte kommt.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Im Zuge der Planung ist die Rodung von mehreren kurzen Knickabschnitten nicht zu vermeiden. Die Knickrodungen werden im Verhältnis 1 : 2 ausgeglichen. Zusätzlich wird der Knick teilweise entwidmet und die Entwidmung im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen. Die Rodungsarbeiten sind in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar durchzuführen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden. Der Ausgleich erfolgt über ein Ökokonto-Knick.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich ist bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzt und wird durch die geplante Bebauung dauerhaft der Nutzung entzogen. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an geeignetem Wohnraum und Flächen für den Gemeinbedarf begründet und an dieser Stelle nicht zu vermeiden.

Schutzgut Boden: Im Großteil des Plangebiet ist die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten vorgesehen. Die GRZ wird mit 0,3, 0,35 bzw. 0,4 festgesetzt, wobei eine Überschreitung um 50 % für Nebenanlagen, Stellplätze und deren Zufahrten zulässig ist. Für die festgesetzten Flächen für Gemeinbedarf gilt eine GRZ von 0,4, die ebenfalls um 50 % überschritten werden dürfen. Zusätzlich sind Versiegelungen durch Verkehrsflächen und die Errichtung des Regenrückhaltebeckens möglich. Entsprechend der Bilanzierung sind für die Neuversiegelungen Ausgleichsflächen von insgesamt 11.037 m² Größe zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich erfolgt über eine Ausgleichsfläche im Nahbereich, die im Teilbereich 3 des Bebauungsplanes als Maßnahmenfläche festgesetzt wird.

Schutzgut Wasser: Es befinden sich bis auf das Regenrückhaltebecken in Teilbereich 2 keine Oberflächengewässer im Plangebiet. Das anfallende Niederschlagswasser soll auf den Baugrundstücken zur Brauchwassernutzung gespeichert und nach Möglichkeit weitgehend im Plangebiet versickert werden. Es wurde ein Entwässerungskonzept im Rahmen eines Fachbeitrags nach A-RW 1 erstellt und die Ergebnisse im Bebauungsplan berücksichtigt. Oberflächenwasser, dass im Plangebiet nicht versickern oder verdunsten kann, soll einem südlich der Mühlenstraße herzustellenden Regenrückhaltebecken zugeführt werden. Das vorhandene Regenrückhaltebecken bleibt bestehen.

Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung weiterer Bauflächen am südlichen Rand der Ortslage Schaalby sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des (Klein-)Klimas und der Luft zu erwarten. Einen positiven Einfluss nehmen die geplanten Grünflächen sowie die zu erhaltenden und neu anzulegenden Gehölzflächen.

Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Geschosszahlen und die variierenden Höhenfestsetzungen gemindert. Eine zusätzliche Minderung erfolgt durch die umliegende Bebauung. Innerhalb des Plangebietes sind die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche sowie der Erhalt des (entwidmeten) Knicks vorgesehen, was insgesamt der Durchgrünung des Gesamtgebietes dient.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturdenkmale sind im Bereich des Plangebietes nicht bekannt. Aufgrund der Lage in einem archäologischen Interessengebiet wurden vor Baubeginn archäologische Untersuchungen durchgeführt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter erfolgen nicht.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernung und der durch die Planung zu erwartenden Wirkfaktoren auszuschließen.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schaalby sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der Lage der Eingriffsfläche im Umfeld des intensiv baulich genutzten Bereiches und der bisherigen Nutzung ausgleichbar und damit nicht als erheblich zu bezeichnen. Geschützte Biotope werden weitgehend berücksichtigt. Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG sind vorgesehen.

Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.