Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Louisenlund - westlich der Hauptallee" der Gemeinde Güby

Begründung

2. Geplantes Vorhaben

Das Plangebiet liegt an der großen Breite der Schlei auf dem Gelände von Schloss Louisenlund.

Abb. 1: Lage der Vorhabenfläche (Quelle: TOP 25.000)

Am Vorhabenstandort befinden sich derzeit bereits zwei Gebäude, und zwar das Buchenhaus und das Lindenhaus. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans erhält das denkmalgeschützte Lindenhaus Bestandsschutz. Das Buchenhaus wird zukünftig entfallen und durch einen größeren Neubau ersetzt. Der nicht denkmalgeschützte Anbau des Lindenhauses wird ebenfalls entfernt. Hierdurch entsteht im Norden Platz für ein drittes Gebäude. Zwischen den Gebäuden verbleibt eine hofartige Situation.

3. Zu erwartende Auswirkungen auf die Umwelt

3.1 Aktuelle Situation

Das Plangebiet liegt südlich der "Großen Breite" der Schlei im Bereich der historischen Schloss-, Hof- und Parkanlage Louisenlund. Es umfasst ein kleines Gebäudeareal mit vernetzenden Wegen und Freiraumflächen an der denkmalgeschützten Hauptallee "Louisenlund". Nördlich und südlich davon schließen sich ein Sportplatz und ein Tennisplatz an. Westlich des Geländes befindet sich eine naturnahe Parklandschaft mit Waldbeständen und einer Niederungsfläche.

Hinsichtlich der einzelnen Schutzgüter der Umwelt lassen sich zum derzeitigen Stand der Ermittlungen folgende Aussagen treffen:

Abiotische Standortverhältnisse

Das Plangebiet liegt im Schleswig-Holsteinischen Hügelland / Untereinheit Hüttener Berge. Das Gelände liegt außerhalb von Niederungslagen auf etwas erhöhtem Gelände im Bereich von Pseudogley-Parabraunerden. Am Westrand schließt sich eine nach Westen abfallende Böschung mit einer anschließenden Niederung an.

Arten und Lebensgemeinschaften

Die Grünflächen zwischen den Gebäuden bestehen aus Rasenflächen mit z.T. älterem Baumbestand. Im Unterwuchs sind teilweise Strauchbestände vorhanden. Weiterer Baumbestand befindet sich im Umfeld des Plangeltungsbereichs, und zwar am nördlichen Rand entlang der Laufbahn und im Osten als Baumreihe entlang der Hauptallee "Louisenlund", welche Bestandteil der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Lindenallee ist. Westlich des Plangebiets beginnen Waldflächen.

Als planungsrelevante Tiergruppen sind im Gebiet vor allem Brutvögel und Fledermäuse zu erwarten. Im Rahmen des Verfahrens zum ca. 200 m weiter östlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 4 sind in den Jahren 2017 und 2018 faunistische Erfassungen durchgeführt worden. Hinsichtlich Brutvogelarten wurden vorrangig in Schleswig-Holstein weit verbreitete Arten der Siedlungsbereiche angetroffen. Bezüglich Fledermäusen wurden Quartier- und Habitatansprüche nahezu aller heimischen Fledermausarten erfüllt. Amphibienbestände wurden kaum und ohne planerisch bedeutsame Arten angetroffen. Für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 5 können insofern von den Brutvögeln weit verbreitete Arten der Gehölzbrüter und Gebäudebrüter erwartetet werden und bezüglich Fledermäusen bestehen Potenziale für Quartiere in Bäumen und Gebäuden sowie als Flugstraße entlang der Allee. Amphibien werden an dem oberhalb von Feuchtflächen gelegenen Standort nicht maßgeblich erwartet.

Landschaftserleben

Das Gelände der Stiftung Louisenlund ist ein hinsichtlich Natur und Landschaft sowie aufgrund der historischen Gebäude und Parkanlagen besonders attraktiver Erholungsraum. Die Schlossanlage gilt mit dem historischen Gebäudebestand und dem angegliederten Landschaftspark als Ausflugsziel. Alte Lindenalleen, Waldflächen und eingelagerte Niederungsbereiche bereichern das Landschaftsbild. Das Gelände des Bebauungsplans Nr. 5 liegt an einem der Haupterschließungswege.

Schutzgebiete und geschützte Objekte

Abb. 2: Schutzgebiete und -objekte

Der Bereich Louisenlund liegt im Naturpark Schlei und im Landschaftsschutzgebiet Hüttener Vorland“ (VO vom 08.06.2000). Vom Landschaftsschutzgebiet ausgenommen ist dabei der Schlossbereich einschließlich des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5. Ca. 19 m nordwestlich des Plangebietes beginnt das FFH- Gebiet DE 1423- 394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“.

Abseits des Plangebiets liegen mehrere gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Dazu zählen gemäß der Landesbiotopkartierung (LLUR 2022) die Allee am Weg "Louisenlund", welche am Rand des Plangebiets verläuft, sowie ein ca. 60 m entfernt gelegenes Kleingewässer in der westlich gelegenen Niederung.

Westlich des Plangebiets befindet sich Waldbestand, der den Regelungen des Landeswaldgesetzes (LWaldG) unterliegt.

Unter den Tieren befinden sich besonders und streng geschützte Arten. Bezüglich des besonderen Artenschutzrechts sind im Gebiet europäische Vogelarten und Fledermäuse zu berücksichtigen.

Das Plangebiet liegt innerhalb des denkmalgeschützten Parks Louisenlund (Gartendenkmal). Zudem sind die angrenzende Hauptallee als Einzelobjekt und ist das Lindenhaus (ohne Anbau) als Baudenkmal gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschützt. Hinsichtlich archäologischer Denkmale liegt das Plangebiet innerhalb eines archäologischen Interessengebiets.

Das Umfeld des Plangebiets, einschließlich der am Westrand gelegenen Böschung, hat Bedeutung als Schwerpunktbereich des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein. Das oberhalb des Hangs gelegene Plangebiet ist davon ausgenommen.