Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Louisenlund - westlich der Hauptallee" der Gemeinde Güby

Begründung

1.2 Bestand

Im Bereich der historischen Schloss-, Hof- und Parkanlage Louisenlund ist – geprägt durch die einzigartige Lage zwischen Nord- und Ostsee an der "Großen Breite" der Schlei – eine weltoffene und international ausgerichtete Schule vorhanden, eine Gemeinschaft, die junge Menschen zu Verantwortung und Engagement erzieht. Louisenlund, 1949 als staatlich anerkanntes Gymnasium in freier Trägerschaft gegründet, gehört heute mit 375 Schülern als führende Internatsschule im Norden zu den größten Internaten in Deutschland mit vielfältigen internationalen Kontakten. Das Schloss, die historischen Gebäude sowie die Parkanlage sind denkmalgeschützt und touristisch für die Region bedeutend. Ebenfalls befinden sich auf dem Gelände des Internats eine moderne Sporthalle und Veranstaltungsräume, die durch die Gemeinde und Vereine mit genutzt werden. Mit ca. 170 Angestellten ist die Stiftung bzw. das Internat ein bedeutender Arbeitgeber in der Region.

Der unmittelbare Planbereich ist durch die vorhandenen z.T. denkmalgeschützten Gebäude (Lindenhaus und Buchenhaus) und einen parkartigen Baumbestand geprägt. Das Gelände ist von unterschiedlichen wassergebundenen Wegen durchzogen. Einer dieser Wege dient u.a. auch zur Anlieferung des Materials für das neue Biomasse-Heizwerk des Internates. Unmittelbar angrenzend sind im Süden zwei Tennisplätze und im Norden der Sportplatz mit 400m-Laufbahn vorhanden. An der südöstlichen Grenze des Plangebietes verläuft (außerhalb des Geltungsbereiches) die denkmalgeschützte Hauptallee in Richtung Schloss.

Das Gelände ist mit Höhen um 11 m über NHN relativ eben. Nach Westen ist zu einem Bachlauf (außerhalb des Geltungsbereiches) eine Böschung vorhanden. Nach Nordwesten steigt das Gelände in Richtung Wald etwas an.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat am ……………. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen