Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht (IV 268/V 531 - 5310.23) - vom 09. Dezember 2013 und den in der Anlage beigefügten 'Hinweisen zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung'. Der Runderlass trat am 01. Januar 2014 in Kraft und wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft treten.
Schutzgut Boden
Die Flächenversiegelungen sind laut Runderlass im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen, wenn es sich um Gebäudeflächen oder sonstige versiegelte Oberflächen (Vollversiegelungen) handelt. Bei den Vollversiegelungen ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 1.871 m² (3.742 m² x 0,5). Teilversiegelungen sind im Verhältnis 1 : 0,3 auszugleichen. Bei den Teilversiegelungen ergibt sich ein Ausgleicherfordernis von 784 m² (2.613 m² x 0,3). Insgesamt ergibt sich damit für alle Versiegelungen ein Ausgleichserfordernis von 2.655 m².
Für die Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme ist es erforderlich, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Nutzung genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt werden. Im vorliegenden Fall werden dem Ökokonto Strande - 1 „Bülker Wiesen“ der Gemeinde Strande 2.655 m² zugeordnet. Die Aus-buchung von 2.655 Basispunkten/Flächenäquivalenten entspricht 3.465 Ökopunkten.
Schutzgut Wasser
Im Nordwesten des Plangebietes verläuft der verrohrte Vorfluter 1 g. Entlang des Gewässers sind auf beiden Seiten Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, in der Planzeichnung festgesetzt. Eine Beeinträchtigung des Gewässers durch die Planung ist nicht zu erwarten, daher ist hier auch kein gesonderter Ausgleich erforderlich.
Aufgrund der anstehenden Lehmböden ist eine Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet nicht möglich. Zudem besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang zur zentralen Entsorgung. Für das Grundwasser ergeben sich keine Auswirkungen. Ein gesonderter Ausgleich für das Schutzgut 'Wasser' ist deshalb nicht erforderlich.
Schutzgut Klima/Luft
Für das Schutzgut 'Klima/Luft' ergibt sich kein Ausgleichsbedarf. Die Berücksichtigung von Klimagesichtspunkten ist bei Neubauten oder der Renovierung vorhandener Gebäude möglich.
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Es werden keine geschützten Biotope beseitigt.
Die nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG geschützten Knicks sind dauerhaft zu erhalten und dürfen nicht mit Boden angefüllt oder mit nicht-einheimischen Gehölzen bepflanzt werden.
Innerhalb der festgesetzten Knickschutzstreifen ist die Errichtung - auch baugenehmigungsfreier - hochbaulicher Anlagen unzulässig. Ebenso unzulässig sind Flächenversiegelungen, Bodenbefestigungen, Aufschüttungen, Abgrabungen sowie die Lagerung von Gegenständen und Materialien jeglicher Art.
Die als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesene 'Lindenallee' ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen. Unzulässig sind Flächenversiegelungen, Bodenbefestigungen, Aufschüttungen, Abgrabungen sowie die Lagerung von Gegenständen und Materialien jeglicher Art.
Es werden zudem weitere Bäume und Gehölzflächen als zu erhalten festgesetzt. Die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB als zu erhalten festgesetzten Einzelbäume sind dauerhaft zu pflegen, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen (weitere Bäume werden zukünftig noch durch die zu erlassene Baumschutzsatzung geschützt).
Die in der Planzeichnung als zu erhalten festgesetzten Gehölzflächen sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen.
Gemäß dem Runderlass stellen Beseitigungen von 'Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz' keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' dar. Die Beeinträchtigungen gelten deshalb mit der Ausgleichsmaßnahme, die für das Schutzgut 'Boden' erbracht wird, als ausgeglichen, wenn diese auch positive Auswirkungen auf das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' hat. Diese Bedingung ist im vorliegenden Fall erfüllt.
Landschaftsbild
Es handelt sich bei dem Plangebiet um einen bereits besiedelten Ortsteil, der nahezu komplett überplant und bebaut ist. Im Süden befinden sich ein Sportplatz und ein Reitstall mit zugehörigen Außenanlagen. Im Osten schließt Wohnbebauung an das Plangebiet an. Zudem ist der Ortsteil von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Das Plangebiet ist bereits weitgehend eingegrünt. Diese Eingrünungen sind auch weiterhin zu erhalten. Eine Einbindung in die Landschaft wird daher zukünftig sichergestellt.
Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung
Eingriff | Ausgleichs- verhältnis | Ausgleichs- pflichtige Fläche | Ausgleichs- Fläche |
Schutzgut Boden Flächenversiegelungen Vollversiegelungen 3.742 m² Teilversiegelungen 2.613 m² ----------------------------------- Summe Schutzgut Boden | 1 : 0,5 1 : 0,3 | 1.871 m² 784 m² ------------------- 2.655 m² | Schutzgut Boden Ausgleichsmaßnahme 1 Nutzung Ökokonto 'Strande-1 Bülker Wiesen' der Gemeinde Strande Fläche: 2.655 m² --------------------------------------- 2.655 m² |
Die Eingriffe werden durch die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen.