3.3.4. Schalltechnische Untersuchung
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung vom 02.06.2025 wurden die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt und beurteilt.
Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung an-hand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“) orientieren. Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.6 der DIN 18005 gemäß TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 zu berechnen.
Im Ergebnis werden unter Berücksichtigung der schalltechnischen Vorbelastungen im Bereich des Plangebiets im Bezug auf die umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen Maßnahmen erforderlich, die die resultierenden Lärm-Emissionen der Gewerbegebietserweiterung beschränken. Für das Plangebiet selber werden wegen des einwirkenden Verkehrslärms der Sachsenwaldstraße für schutzbedürftige Nutzungen passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich (vgl. Kapitel 6.6.2).