Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

3.3.7. Blendgutachten zur Photovoltaik-Freiflächenanlage

Das Blendgutachten vom 16.04.2025 betrachtet die Modulreflexionen der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage auf die bestehende Sachsenwaldstraße, das geplante Gewerbegebiet innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 118 sowie das östlich angrenzende Grundstück, das derzeitig als Recyclinghof genutzt wird. Im Rahmen der Verlagerung des Recyclinghofes in das Plangebiet soll dieses Grundstück nachgenutzt werden. Die Art der Nutzung steht noch nicht fest.

Im Ergebnis wurden potenzielle Sonnenreflexionen an den Photovoltaik-Modulen ermittelt, die zu einer Störung innerhalb des Blickfeldes von Fahrzeugführern der Sachsenwaldstraße im Zeitraum Mai bis August in den Morgen- und in den Abendstunden für eine Dauer von maximal 10 Minuten führen können. Der Sichtschutz der durch den straßenbegleitenden Knick gegeben ist, wird als ausreichend eingeschätzt.

Für das westlich angrenzende Gewerbegebiet innerhalb des Plangebiets ergeben sich aufgrund der Ausrichtung der Module nach Süden/ Südosten keine Blendstörungen. Das östlich des geplanten Sondergebiet Photovoltaik gelegene Grundstück, das derzeit durch den Recyclinghof genutzt wird, wird durch den umgebenden Knick in ausreichendem Maße vor Reflexionen geschützt. Die das Plangebiet umgebenden vorhandenen Knicks werden aufgrund ihrer hohen ökologischen Bedeutung sowie als geschützte Landschaftsbestandteile zum Erhalt festgesetzt. Durch diese Vegetationsstrukturen wird ein ausreichender Schutz vor Blendwirkungen durch die Module der Freiflächen-Photovoltaikanlage sichergestellt. Weitere Maßnahmen werden nach gutachterlicher Einschätzung nicht erforderlich.

4. Angaben zum Bestand

4.1. Plangebiet

Die Flächen innerhalb des Plangebiets nördlich der Sachsenwaldstraße werden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen sind vollständig unbebaut und nicht versiegelt. Es handelt sich um ackerbaulich genutzte Schläge, die landschaftstypisch durch Knickstrukturen gegliedert sind.

Bei den vorhandenen Knicks handelt es sich um in der Region typische Landschaftselemente der Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins, die i.d.R. aus Erdwällen bestehen, die mit ortstypischer Baum- und Strauchvegetation bewachsen sind. Im Rahmen von Knickpflegemaßnahmen ist ein regelmäßiger vollständiger Rückschnitt der Vegetation erforderlich, von dem Großbäume (sog. Überhälter) ausgenommen sind. Etwaige sichtverschattende Aspekte der Knicks gehen durch die ordnungsgemäße Knickpflege vorübergehend verloren. Knicks gehören nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Das Plangebiet liegt in einem Bereich mit einem dichten Knicknetz, das weitgehend in seiner historischen Form erhalten ist.

Das Plangebiet selbst wird von mehreren Knicks geprägt. Diese umgeben die Schläge. Entlang der westlichen Plangebietsgrenze als derzeitige Begrenzung des bestehenden Gewerbegebiets verläuft ein Knick über die gesamte Länge der Plangebietsgrenze. Ein Knick verläuft zentral durch das Plangebiet und kann nur in kleinen Teilen erhalten werden. Auf der östlichen Plangebietsgrenze verläuft ein weiterer Knick, der von der Sachsenwaldstraße jedoch im Bestand nur bis etwa zur Hälfte der Grenze erhalten geblieben ist. Durch den Bebauungsplan wird der nördliche Teil des Knicks bis an den Weg Bummerei wiederhergestellt. Das östliche Plangebiet wird allseits von Knicks umgeben. Im Süden befindet sich ein Knick zwischen Plangebiet und Sachsenwaldstraße. Der jeweilige Knickfuß der beschriebenen Knicks auf den Plangebietsgrenzen befindet sich überwiegend nahezu hälftig innerhalb des Plangebiets, lediglich der südliche Knick verläuft vollständig außerhalb des Plangebiets, an den sich ein Grünstreifen mit Straßenbäumen parallel zum Radweg an der Sachsenwaldstraße anschließt.

Relief

Das Gelände des Plangebiets weist ein stetiges Gefälle in Richtung des westlich benachbarten Grabens im rechtskräftigen Bebauungsplan 92 auf. Die höchsten Punkte befinden sich im Nordosten des Gebiets mit etwa 43 m üNHN. Im Südosten befindet sich der höchste Geländepunkt bei ca. 40,5 m üNHN. Es fällt zum Graben bis auf ca. 37,5 m üNHN stetig ab.

Technische Infrastruktur

Unterirdisch verrohrt verläuft zentral diagonal von Ost nach West durch das Plangebiet ein Nebengraben des Schönningstedtgrabens. Dieser soll im Rahmen der Planung in Teilen geöffnet werden und die bereits offene Grabenstruktur innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets (Bebauungsplan Nr. 92) fortsetzen.

Nordöstlich innerhalb des Plangebiets befindet sich ein unterirdisches Telekommunikationskabel, das im Rahmen der Erschließungsplanung der Baugrundstücke Berücksichtigung finden wird.

Im äußersten Nordwesten verläuft eine Hochspannungsfreileitung innerhalb des Plangebiets, deren Maststandorte sich außerhalb des Plangebiets befinden.