3.3.7. Blendgutachten zur Photovoltaik-Freiflächenanlage
Das Blendgutachten vom 16.04.2025 betrachtet die Modulreflexionen der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage auf die bestehende Sachsenwaldstraße, das geplante Gewerbegebiet innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 118 sowie das östlich angrenzende Grundstück, das derzeitig als Recyclinghof genutzt wird. Im Rahmen der Verlagerung des Recyclinghofes in das Plangebiet soll dieses Grundstück nachgenutzt werden. Die Art der Nutzung steht noch nicht fest.
Im Ergebnis wurden potenzielle Sonnenreflexionen an den Photovoltaik-Modulen ermittelt, die zu einer Störung innerhalb des Blickfeldes von Fahrzeugführern der Sachsenwaldstraße im Zeitraum Mai bis August in den Morgen- und in den Abendstunden für eine Dauer von maximal 10 Minuten führen können. Der Sichtschutz der durch den straßenbegleitenden Knick gegeben ist, wird als ausreichend eingeschätzt.
Für das westlich angrenzende Gewerbegebiet innerhalb des Plangebiets ergeben sich aufgrund der Ausrichtung der Module nach Süden/ Südosten keine Blendstörungen. Das östlich des geplanten Sondergebiet Photovoltaik gelegene Grundstück, das derzeit durch den Recyclinghof genutzt wird, wird durch den umgebenden Knick in ausreichendem Maße vor Reflexionen geschützt. Die das Plangebiet umgebenden vorhandenen Knicks werden aufgrund ihrer hohen ökologischen Bedeutung sowie als geschützte Landschaftsbestandteile zum Erhalt festgesetzt. Durch diese Vegetationsstrukturen wird ein ausreichender Schutz vor Blendwirkungen durch die Module der Freiflächen-Photovoltaikanlage sichergestellt. Weitere Maßnahmen werden nach gutachterlicher Einschätzung nicht erforderlich.