Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

1.3. Planungsrechtliches Verfahren

Der qualifizierte Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek am 15.11.2023 gefasst.

Der Öffentlichkeit wurde mit einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan-Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur Abgabe einer Stellungnahme mit weiterführenden Hinweisen gebeten. Sie wurden auch in Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB befragt.

Im Rahmen der Konkretisierung der Planung im laufenden Verfahren hat sich aufgrund der Bodenverhältnisse, die eine Versickerung nicht zulassen, die Erforderlichkeit des Baus eines Regenrückhaltebeckens (RRB) herausgestellt. Das Regenrückhaltebecken kann auf der dem ursprünglichen Plangeltungsbereich östlich benachbarten Fläche realisiert werden. Das Plangebiet wurde nach den frühzeitigen Beteiligungsschritten (§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) daher entsprechend um das Flurstück 24/3 (Flur 9, Gemarkung Schönningstedt) im Osten erweitert. Da nicht das gesamte Flurstück für die Errichtung des RRB ausgenutzt wird, es jedoch insgesamt aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden soll, steht es für andere Nutzungen zur Verfügung. Aufgrund der Lage an der Sachsenwaldstraße und der zukünftigen Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Haidland bietet es gute Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Planungsziele werden dementsprechend erweitert (siehe 1.2).

Der Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 118 wurde in seiner Sitzung am 17.06.2025 vom Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek vorbereitet und am 26.06.2025 von der Stadtverordnetenversammlung Reinbek gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 118 „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie dem Text (Teil B), die Begründung sowie bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen wurden mithin für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 02.07.2025 bis 04.08.2025 unter der Internetadresse https://www.reinbek.de/reinbek-unsere-stadt/bauen-und-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Zudem war in diesem Zeitraum ein zentraler Zugriff auf die Internetveröffentlichung über den Digitalen Atlas Nord (DANord) sowie über das Planportal BOB-SH möglich. Zusätzlich wurde das Planwerk analog vom 03.07.2025 bis zum 04.08.2025 im Foyer des Rathaus der Stadt Reinbek öffentlich ausgelegt. Kinder und Jugendliche werden als Teil der Öffentlichkeit angesehen.

Aufgrund von technischen Problemen und daraus resultierenden formalen Mängeln während der Veröffentlichung im Internet muss der Verfahrensschritt der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 118 „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“ erneut durchgeführt werden. Die o.g. Planunterlagen werden auf der oben genannten Homepage der Stadt Reinbek bzw. den genannten Portalen während der Veröffentlichungsfrist vom 10.11.2025 bis zum 10.12.2025 erneut veröffentlicht. Zeitgleich wird auch die öffentliche Auslegung wiederholt.

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

1.4. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176 S.1, 6)

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 5. Juli 2024 (GVOBl. 2024, 504), zuletzt geändert durch § 58a des Gesetzes vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. S. 875, 925)

Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323, S.1, 22)

Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. September 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 734, 735)

Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG SH) vom 05. Dezember 2004 (GVOBl. 2004, 461), zuletzt geändert durch Art. 30 LVO v. 27. Oktober 2023, GVOBl. S. 514)

Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003 (GVOBl. 2003, 631), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 18.10.2024 (GVBl. S. 749)

2. Planerische Grundlagen