Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

2.1.3. Landschaftsrahmenplan Planungsraum III

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Planungsraum III wurde 2020 neu aufgestellt. Planungsraum III umfasst die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.

Gemäß der Hauptkarte 1 (Blatt 2) des LRP von 2020 liegt das Plangebiet in einem Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebiet (Hauptkarte 2 und 3 enthalten keine Darstellungen für das Plangebiet).

2.2. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek in seiner aktuellen Fassung stellt das Plangebiet als „Flächen für Landwirtschaft“ dar. Die Hochspannungsleitung, die das Plangebiet im Nordwesten überspannt, sowie der Schönningstedter Graben, der südlich parallel zur Sachsenwaldstraße verläuft, werden bestandsgemäß nachrichtlich dargestellt.

Der Bebauungsplan ist damit nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelbar. Es ist daher erforderlich, den Flächennutzungsplan für den Bereich des Plangebiets zu ändern. Dies erfolgt mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

2.3. Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Stadt Reinbek aus dem Jahr 1998 wird für das Plangebiet eine Mischung aus Gewerbeflächen, Grünlandflächen und landwirtschaftlichen Flächen dargestellt (schraffierte Darstellung), die an eine Achse mit Baumschulflächen angrenzt. Entlang der Straße Bummerei ist eine breite öffentliche Grünachse vorgesehen.

Diese nicht eindeutige Flächendarstellung als Übergangsbereich aus Gewerbeflächen und Grünlandflächen wurde seinerzeit gewählt, um zu verdeutlichen, dass es sich bei der Entwicklung dieser Flächen um eine sensible Siedlungserweiterung handeln muss im Hinblick auf die Einbindung in die Landschaft und die benachbarten Ortschaften, hier Schönningstedt. Es sind Maßnahmen der Eingrünung des Siedlungsbereiches als Übergang in die freie Landschaft herzustellen.