Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

7. Umweltbericht

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach der Anlage zum BauGB beschrieben und bewertet werden. Dabei ist gemäß § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB das Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung zu berücksichtigen.

Grundlage für die Umweltprüfung und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung sind die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 118.

Die folgenden Darlegungen des Umweltberichts basieren im Wesentlichen auf den in Kap. 7.7.1 aufgeführten Fachgutachten und umweltrelevanten Informationen.

7.1. Kurzbeschreibung der umweltrelevanten Bebauungsplaninhalte

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Senefelder Ring / Haidland geschaffen werden. Hier bestehen Erweiterungsbedarfe der ortsansässigen Gewerbebetriebe, deren konkrete Erweiterungsabsichten nicht innerhalb des vorhandenen Gewerbegebiets umgesetzt werden können. Einzelne Flächen sollen darüber hinaus für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen der Erweiterung des Gewerbegebiets soll zudem der östlich des Plangebietes gelegene Recyclinghof der Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) an der Glinder Straße in den Geltungsbereich verlagert und die derzeitige konfliktträchtige Erschließungssituation der Abfallwirtschaftsstation am Westrand des Stadtteils Schönningstedt aufgelöst werden.

Im östlichen Teil des Plangebietes soll Planrecht für ein Regenrückhaltebecken sowie eine kleinere Freianlagen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Das ca. 14,6 ha große Plangebiet schließt östlich an das bestehende Gewerbegebiet an und weist Abmessungen von 800 m in Nord-Süd Ausrichtung und ca. 255 m in Ost-West-Ausrichtung (breiteste Stelle) auf. Es wird im Norden durch die Straße Bummerei und im Süden durch die Sachsenwaldstraße begrenzt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind folgende Festsetzungen des Bebauungsplans für die Umweltprüfung bzw. die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung relevant:

  • Festsetzung von gewerblichen Bauflächen (geplante GRZ 0,8);
  • Festsetzung von öffentlichen Straßen- und Verkehrsflächen;
  • Festsetzung von Flächen für die Abwasserbehandlung;
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Photovoltaik“;
  • Erhaltungsfestsetzungen zur Sicherung der bestehenden Knicks am Ost-, West- und Nordrand;
  • Festsetzungen von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Knickneuanlagen, Knicknachverdichtungen, Baumpflanzungen, Anlage von Extensivgrünland, Anlage einer Obstwiese);
  • Festsetzungen von grünordnerischen Maßnahmen zur Durchgrünung des neuen Quartiers (Dachbegrünung, Baum- und Strauchpflanzungen auf den Gewerbegrundstücken, Straßenbäume);
  • Festsetzung von erholungsrelevanter Infrastruktur:
  • Neuanlage einer öffentlichen (Wander)Wegeverbindung am Ostrand des Gewerbegebietes zwischen Bummerei und Sachsenwaldstraße;
  • Neuanlage eines Verbindungsweges zwischen o.g. Wanderweg und dem vorhandenen Gewerbegebiet auf Höhe Planstraße B,
  • Neuanlage eines Verbindungsweges zwischen o.g. Wanderweg und Planstraße C entlang der geplanten Gewässerentrohrung;
  • Sicherung von externen Ausgleichsflächen für erforderliche Knickneuanlagen und den Flächenausgleich für die Versiegelung;
  • Zusätzliche Knickneuanlagen im Rahmen von Ökokonten.

7.2. Planungsrelevante Ziele des Umwelt- und Naturschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen