6.11.1. Wasserschutzgebiet
Das Plangebiet befindet sich in großen Teilen innerhalb der weiteren Schutzzone des Wasserwerks Glinde (Wasserschutzgebiet Zone III). Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen. Ausgenommen sind das südliche Grundstück des Gewerbegebiets, das künftig durch den Recyclinghof der AWSH genutzt wird, sowie der südliche Teil des Sondergebiets „Photovoltaik“. Für die weitere Schutzzone III gilt die Wasserschutzgebietsverordnung Glinde vom 30.07.1985. Gewerbegebiete sind innerhalb der Schutzzone III grundsätzlich zulässig. Es gelten Bestimmungen, die insbesondere den Umgang mit Schmutzwasser sowie die Beseitigung wassergefährdender Stoffe regeln. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist im Rahmen der Genehmigungsplanung der einzelnen Betriebe zu erbringen.