Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das Plangebiet liegt im Westen der Ortslage Dörphof, nördlich der Straße „Alt Dörphof“ und westlich der Dorfstraße (Kreisstraße K 63). Der Plangeltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 196 und 195 der Flur 2, Gemarkung und Gemeinde Dörphof.

Der ca. 4.115 m² große Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Süden durch eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche, der Bau einer KiTa ist bereits geplant,
  • im Osten durch eine landwirtschaftliche genutzte Fläche mit angrenzender Wohnbebauung sowie den ehemaligen Getreideumschlagplatz der HaGe Dörphof,
  • im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um für den Aufbau eines regionales Wärmenetzes durch einen örtlichen Biogasbetreiber ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und die Gemeinde mit Erneuerbaren Energien versorgen zu können. Aktuell ist eine deutliche Vergrößerung des Fernwärmenetztes geplant. So sollen zukünftig neben den Bestandsgebäuden in den Ortsteilen Schuby, Dörphof und Karlberg auch die in Dörphof geplante KiTa des KiTa-Verbandes Nordschwansen und das neue Baugebiet „Dörpskoppel“ (B-Plan Nr. 5) vollständig durch die Biogasanlage in Schuby in Verbindung mit dem Satelliten-Standort in Dörphof mit Fernwärme versorgt werden. Auf der Fläche soll der für die Versorgung des Gebietes notwendige Stützpunkt in Form eines Blockheizkraftwerkes sowie dazu benötigten Anlagen ermöglicht werden. Zur konstanten Versorgung aller Anschlussnehmer ist die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) sowie eines Wärmepufferspeichers (mit 16 m Höhe und einem Durchmesser von 12 m) und einer Notheizung in der Nähe des Wohngebietes „Dörpskoppel“ erforderlich. Hierbei dient der Wärmepufferspeicher der Deckung kurzzeitiger Bedarfsspitzen, die Notheizung wird für den Fall installiert, dass z.B. durch einen Komplettausfall der Biogasanlage kurzfristig keine Wärmeversorgung sichergestellt werden kann.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.115 m² und wird mit folgender Aufteilung festgesetzt:

Sonstiges Sondergebiet „BHKW“ ca. 2.415 m²

Straßenverkehrsflächen ca. 705 m²

Private Grünflächen ca. 995 m²