1.3.3 Schutzverordnungen
Das Plangebiet befindet sich im großflächigen Naturpark Schlei. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für den Planbereich oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein grenzen ebenso wie Waldflächen nicht an.
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das ca. 1,8 km südwestlich gelegene Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“, das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ ca. 2,1 km westlich sowie das Gebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 2,5 km östlich des Plangebietes. Aufgrund der Entfernung dieser Schutzgebiete und der zu erwartenden Wirkungen sind keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck dieser Gebiete zu erwarten. Im Rahmen der Schornsteinhöhenberechnung wurde mittels Ausbreitungsrechnung nachgewiesen, dass die nächstgelegenen FFH-Gebiete außerhalb des Einwirkbereichs nach Anhang 8 TA Luft liegen.
Geschützte Biotope gem. § 21 LNatSchG sind durch den Knick (HWy) im westlichen Planbereich gegeben. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält abgesehen von diesem Knick keine Darstellungen für das Plangebiet. In der nördlich gelegenen Ackerfläche befindet sich außerhalb des Planbereiches ein geschütztes Kleingewässer (FKy) mit steilen, gehölzbewachsenen Uferböschungen und ohne Wasservegetation, das teilweise trockenfällt.