Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich im großflächigen Naturpark Schlei. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für den Planbereich oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein grenzen ebenso wie Waldflächen nicht an.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das ca. 1,8 km südwestlich gelegene Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“, das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ ca. 2,1 km westlich sowie das Gebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 2,5 km östlich des Plangebietes. Aufgrund der Entfernung dieser Schutzgebiete und der zu erwartenden Wirkungen sind keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck dieser Gebiete zu erwarten. Im Rahmen der Schornsteinhöhenberechnung wurde mittels Ausbreitungsrechnung nachgewiesen, dass die nächstgelegenen FFH-Gebiete außerhalb des Einwirkbereichs nach Anhang 8 TA Luft liegen.

Geschützte Biotope gem. § 21 LNatSchG sind durch den Knick (HWy) im westlichen Planbereich gegeben. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält abgesehen von diesem Knick keine Darstellungen für das Plangebiet. In der nördlich gelegenen Ackerfläche befindet sich außerhalb des Planbereiches ein geschütztes Kleingewässer (FKy) mit steilen, gehölzbewachsenen Uferböschungen und ohne Wasservegetation, das teilweise trockenfällt.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt getrennt nach einzelnen Schutzgütern (gem. § 1 Abs 6 Nr. 7 a – d, i BauGB). Die Bestandsaufnahme basiert auf einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung im August 2024, der Luftbildauswertung und unter Verwendung öffentlich zugänglicher Daten sowie einschlägiger Literatur. An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Vorhabens an. Die Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange bei Durchführung der Planung erfolgt in verbal argumentativer Weise und unter Berücksichtigung vorhandener Fachgutachten. Folgende Gutachten wurde berücksichtigt:

  • Schalltechnisches Gutachten aus dem Juni 2024, Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH aus Kronshagen
  • Schornsteinhöhenberechnung gemäß TA Luft 2021 aus dem Juli 2024, Dr. Dorothee Holste, von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Fachgebiet Emissionen und Immissionen aus Ottendorf
  • Prognose von Staubimmissionen aus dem Januar 2021, DEKRA Automobil GmbH aus Stuttgart

In die Beurteilung der Erheblichkeit gehen der Grad der Veränderung, die Dauer und die räumliche Ausdehnung ein. Es werden fünf Erheblichkeitsstufen unterschieden:

  • erheblich nachteilig
  • unerheblich nachteilig
  • weder nachteilig noch vorteilhaft
  • unerheblich vorteilhaft
  • erheblich vorteilhaft.