2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Das Landschaftsbild ist im Umfeld des Plangebietes durch große landwirtschaftliche Schläge im bewegten Relief geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt und durch Knicks strukturiert. Ländliche Siedlungen und Hofstellen im Außenbereich prägen das Landschaftsbild im näheren Umfeld. Das vorhandene Landschaftsbild ist typisch für den Landschafts- und Kulturraum Schwansen, in dem sich die Gemeinde Dörphof befindet. Eine Zerschneidung der Landschaft erfolgt durch die Bundesstraße 203 westlich von Dörphof sowie durch die Kreisstraßen im Gemeindegebiet. Die bebaute Ortschaft ist ländlich geprägt und hat sich überwiegend bandartig entlang der Hauptverkehrsstraßen entwickelt.
Das Landschaftsbild des Plangebietes wird insbesondere durch die markante Pappelreihe geprägt. Die Bäume sind aufgrund ihrer Stärke zum Teil als landschaftsbestimmende Bäume einzuordnen. Eine sichtbeschränkende Eingrünung existiert bislang lediglich nach Westen durch den dichten Knick. Eine Vorbelastung des Plangebietes besteht durch den unmittelbar angrenzenden ehemaligen HaGe-Umschlagplatz mit Lagerhallen und einem hohen und weithin sichtbaren Kornspeicher.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würde der Acker weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Der Bereich der Zufahrt würde nach dem Bau der KiTa wahrscheinlich extensiven Pflegemaßnahmen unterliegen. Der Knick sowie die Pappelreihe würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt.
Auswirkungen der Planung
Der Bau des Blockheizkraftwerkes inkl. der dazu benötigten Anlagen und des Wärmepufferspeichers stellt eine Veränderung des Landschaftsbildes westlich von Dörphof dar. Eine Eingrünung ist durch den westlich gelegen Knick und die neue Anpflanzung im Norden gegeben. Die geplante KiTa wird zukünftig aus südlicher Richtung einen Sichtschutz bieten und gleichzeitig mit einem mind. 1,0 m hohen Havariewall geschützt.
Die Gebäudehöhe wird im Plangebiet auf max. 29 m ü. NHN festgesetzt. Das entspricht einer Höhe von 18 m über der vorhandenen Geländeoberfläche. Die neu entstehenden Gebäude werden damit niedriger ausfallen als der im unmittelbaren Nahbereich des Plangebietes befindliche, weithin sichtbare Getreidespeicher und keine erhebliche Fernwirkung verursachen.
Die Auswirkungen der Planung können durch den Erhalt und die Neunanlage von Grünstrukturen gemindert werden. Der Knick an der westlichen Planbereichsgrenze wird vollständig erhalten und sorgt weiterhin für eine Eingrünung nach Westen. Die starken Bäume der markanten Pappelreihe sollen ebenfalls erhalten werden. Zusätzlich ist entlang der nördlichen Plangebietsgrenze eine Eingrünung in Form einer Hecke aus standortgerechten Gehölzen vorgesehen.
Durch die Planung sind unerheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch den Erhalt von Grünstrukturen und durch Neuanpflanzungen gemindert, so dass auf Dauer eine Einbindung der Bauflächen in das Landschaftsbild erfolgen wird.