Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung lassen sich nur die Beibehaltung des Status-quo und somit die Erhaltung des bisherigen Umweltzustandes prognostizieren. In diesem Fall würde die Fläche weiterhin als Acker landwirtschaftlich genutzt werden. Der Knick würde als geschütztes Biotop entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.

3 Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaẞnahmen

Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Verbleiben nach Ausschöpfung aller Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, so sind gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Obwohl durch die Aufstellung des Bebauungsplanes selbst nicht in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eingegriffen werden kann, sondern nur durch dessen Realisierung, ist die Eingriffsregelung dennoch von Bedeutung, da nur bei ihrer Beachtung eine ordnungsgemäße Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange möglich ist.

Das geplante Vorhaben wird Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bezüglich der Versiegelung von Boden und des Abflusses von Niederschlägen sowie durch die Veränderung des Landschaftsbildes auslösen. Die einzelnen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für die Schutzgüter werden im Folgenden dargestellt. Einige der genannten Maßnahmen sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohnehin durchzuführen (z.B. Schallschutz) und sind somit keine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie werden vollständigkeitshalber und zum besseren Verständnis jedoch mit aufgeführt.

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Im Zuge des Planverfahrens wurde ein Gutachten zu Lärmimmissionen und eine Schornsteinhöhenberechnung inkl. Ausbreitungsrechnung zu Geruchsimmissionen erstellt. Die Hinweise zur Vermeidung tieffrequenter Geräusche wurden im B-Plan im Text (Teil B) aufgeführt. Außerdem wird festgesetzt, dass die Außenwände des BHKW in Massivbauweise zu errichten sind. Darüber hinaus ergeben sich keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut.

Zum Schutz der KiTa wird für den Fall einer Havarie des Wärmepufferspeichers ein mind. 1,0 m hoher Havariewall aufgeschüttet.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die festgesetzte Baugrenze berücksichtigt den Kronentraufbereich der Eiche im westlichen Knick, um Beeinträchtigungen des Baumes zu vermeiden. Zudem wird der Knick innerhalb einer privaten Grünfläche festgesetzt. Entlang des Knickfußes ist ein mindestens 3 m breiten Streifen als Grünfläche frei von jeglicher Bebauung zu halten, um Auswirkungen zu vermeiden. Im Bereich der Baumreihe erfolgt die Zufahrt. Die Zufahrt ist so gelegt, dass keine Rodung von Bäumen erfolgen muss. Die Befestigung der Zufahrt erfolgt wassergebunden. Es wird nur minimal (ca. 20 cm) in den Oberboden eingegriffen, um eine Beeinträchtigung der Wurzeln zu vermeiden.

Hinweis zum Artenschutz:

Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 2.700 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).

Schutzgut Fläche

Eine Inanspruchnahme von Fläche wird durch die Festsetzung der Grundfläche beschränkt. Die Grundfläche wurde an den Anforderungen des Vorhabens festgelegt und ermöglicht gleichzeitig die optimale Anordnung der angestrebten Nutzung auf dem Grundstück. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Boden

Die für die Anlage vorgesehenen Bauflächen werden derzeit intensiv als Acker genutzt. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird über ein Ökokonto erbracht.

Schutzgut Wasser

Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Klima/Luft

Es sind der Erhalt vorhandener Knickstrukturen und die Anpflanzung eines ebenerdigen Knicks vorgesehen. Die angestrebte Nutzung trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Landschaft

Zum Schutz des Landschaftsbildes werden maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Eine übermäßige Fernwirkung der Baukörper soll damit verhindert werden. Die vorhandene Knickstruktur und die Baumreihe werden erhalten.

Als strukturelle Abgrenzung des Plangebietes und Eingrünungsmaßnahme wird im nördlichen Plangebiet ein ebenerdiger Knick gepflanzt: Der ebenerdige Knick wird zweireihig aus heimischen und standortgerechten Gehölzen aufgesetzt. Gepflanzt werden 2 x verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 70-90 cm hoch in Reihe auf Lücke bei einer Pflanzdichte von 0,80 m x 0,80 m. Als Arten kommen u.a. Hasel (Corylus avellana), Schlehdorn (Prunus spinosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schneeball (Viburnum opulus), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Weißdorn (Crataegus div. spec.), Weiden (Salix div. spec.), Traubenkirsche (Prunus padus), Vogelkirsche (Prunus avium), Sal-Weide (Salix caprea), Rotbuche (Fagus sylvatica), Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus), Stieleiche (Quercus robur), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), schw. Holunder (Sambucus nigra) in Frage.

Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.