Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Im Zuge des Planverfahrens wurde ein Gutachten zu Lärmimmissionen und eine Schornsteinhöhenberechnung inkl. Ausbreitungsrechnung zu Geruchsimmissionen erstellt. Die Hinweise zur Vermeidung tieffrequenter Geräusche wurden im B-Plan im Text (Teil B) aufgeführt. Außerdem wird festgesetzt, dass die Außenwände des BHKW in Massivbauweise zu errichten sind. Darüber hinaus ergeben sich keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut.
Zum Schutz der KiTa wird für den Fall einer Havarie des Wärmepufferspeichers ein mind. 1,0 m hoher Havariewall aufgeschüttet.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die festgesetzte Baugrenze berücksichtigt den Kronentraufbereich der Eiche im westlichen Knick, um Beeinträchtigungen des Baumes zu vermeiden. Zudem wird der Knick innerhalb einer privaten Grünfläche festgesetzt. Entlang des Knickfußes ist ein mindestens 3 m breiten Streifen als Grünfläche frei von jeglicher Bebauung zu halten, um Auswirkungen zu vermeiden. Im Bereich der Baumreihe erfolgt die Zufahrt. Die Zufahrt ist so gelegt, dass keine Rodung von Bäumen erfolgen muss. Die Befestigung der Zufahrt erfolgt wassergebunden. Es wird nur minimal (ca. 20 cm) in den Oberboden eingegriffen, um eine Beeinträchtigung der Wurzeln zu vermeiden.
Hinweis zum Artenschutz:
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 2.700 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Eine Inanspruchnahme von Fläche wird durch die Festsetzung der Grundfläche beschränkt. Die Grundfläche wurde an den Anforderungen des Vorhabens festgelegt und ermöglicht gleichzeitig die optimale Anordnung der angestrebten Nutzung auf dem Grundstück. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Die für die Anlage vorgesehenen Bauflächen werden derzeit intensiv als Acker genutzt. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird über ein Ökokonto erbracht.
Schutzgut Wasser
Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind der Erhalt vorhandener Knickstrukturen und die Anpflanzung eines ebenerdigen Knicks vorgesehen. Die angestrebte Nutzung trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
Zum Schutz des Landschaftsbildes werden maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Eine übermäßige Fernwirkung der Baukörper soll damit verhindert werden. Die vorhandene Knickstruktur und die Baumreihe werden erhalten.
Als strukturelle Abgrenzung des Plangebietes und Eingrünungsmaßnahme wird im nördlichen Plangebiet ein ebenerdiger Knick gepflanzt: Der ebenerdige Knick wird zweireihig aus heimischen und standortgerechten Gehölzen aufgesetzt. Gepflanzt werden 2 x verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 70-90 cm hoch in Reihe auf Lücke bei einer Pflanzdichte von 0,80 m x 0,80 m. Als Arten kommen u.a. Hasel (Corylus avellana), Schlehdorn (Prunus spinosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schneeball (Viburnum opulus), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Weißdorn (Crataegus div. spec.), Weiden (Salix div. spec.), Traubenkirsche (Prunus padus), Vogelkirsche (Prunus avium), Sal-Weide (Salix caprea), Rotbuche (Fagus sylvatica), Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus), Stieleiche (Quercus robur), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), schw. Holunder (Sambucus nigra) in Frage.
Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.