Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgendes Schutzgut:

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Bei der Eingriffsfläche (Acker) handelt es sich aufgrund der bisherigen, intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der naturraumtypischen Bodenart, des vorliegenden Grundwasserflurabstandes und der Lage außerhalb des Biotopverbundes um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Als Ausgleichsmaßnahme für eine Bodenversiegelung sieht der Erlass für Flächen mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz eine gleich große Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktion oder einen Ausgleich mindestens im Verhältnis 1 zu 0,5 für Gebäudeflächen und versiegelte Oberflächen und 1 zu 0,3 für wasserdurchlässige Oberflächenbeträge vor.

Für das Plangebiet ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung 'Blockheizkraftwerk' vorgesehen. Mit der Planung werden Versiegelungen auf einer bislang als Acker genutzten Fläche durch das BHKW, den Wärmepufferspeicher, den Trafo und der Notheizung ermöglicht.

Das Maß der baulichen Nutzung wird für die Fläche auf eine Grundfläche von 600 m² festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf für Nebenanlagen, Lagerflächen und Zufahrten bis zu 50 % überschritten werden.

Die Verkehrsfläche (Privatstraße) wird als teilversiegelte Flächen in der Bilanzierung berücksichtigt.

Insgesamt ergeben sich im Plangebiet damit folgende maximal zulässigen Neuversiegelungen:

GesamtflächeVersiegelung
Sonstiges Sondergebiet2.415 m²900 m²
Verkehrsfläche705 m²705 m²
Max. Flächenneuversiegelungca. 1.605 m²

Insgesamt ist im Plangebiet eine Versiegelung von maximal 1.605 m² zulässig. Dies führt bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für vollständig versiegelte Flächen (Sonstiges Sondergebiet) und von 1 : 0,3 für teilversiegelte Flächen (Verkehrsfläche) zu einem Ausgleichserfordernis von 900 m² x 0,5 + 705 m² x 0,3 =662 m².

Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen im Plangebiet erfolgt über das beim Kreis Rendsburg-Eckernförde geführte Ökokonto mit dem Aktenzeichen Az.: 67.20.35-Kosel-2.

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

2.1 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks sind dauerhaft zu sichern. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

2.2 Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß der festgesetzten Knicks ist nicht zulässig.

2.3 Entlang der nördlichen Planbereichsgrenze ist ein ebenerdiger Knick mit heimischen, standortgerechten Gehölzen aufzusetzen.

Pflanzdichte 0,80 m x 0,80 m; zweireihig und gegeneinander versetzt; leichte Sträucher mit einer Höhe von 70-90 cm (2 x verpflanzt).

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen und nachrichtliche Übernahmen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung des vorhandenen zu erhaltenden Knicks und des anzupflanzenden, ebenerdigen Knicks
  • Darstellung einer privaten Grünfläche; hier: Schutzgrün
  • Darstellung vorhandener, zu erhaltender Bäume

3.4 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen

Die Ausgleichsfläche für die Eingriffe im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird über ein Ökokonto zur Verfügung gestellt. Das Ökokonto wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen Az.: 67.20.35-Kosel-2 geführt.

[Eine Beschreibung des Ökokontos wird im weiteren Verfahren nachgereicht.]