Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes 47 der Stadt Tornesch „Businesspark Tornesch“ - Öffentliche Auslegung / TÖB-Beteiligung

Begründung

1 Lage des Plangebietes

Das ca. 4,8 ha große Plangebiet der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 47 liegt am östlichen Rand des Stadtgebietes der Stadt Tornesch im bestehenden Businesspark Tornesch-Oha.

Das Gebiet der Bebauungsplanänderung wird begrenzt im Nordosten von der Lise-Meitner-Allee, im Südwesten von der BAB 23, im Nordwesten durch den Asperhorner Weg. Durch das Plangebiet verläuft der Ohlenkamp, ein als Fußweg genutzter Redder.

Abbildung 1 - Luftbild mit Geltungsbereich (ohne Maßstab)

Die Flächen im Geltungsbereich als Sondergebiet "Umwelttechnik und Sonderbetriebe" sowie öffentliche Grünfläche und Verkehrsfläche ausgewiesen. Die ausgewiesenen Bauflächen sind zurzeit noch unbebaut und werden als Übergangsnutzung als Grünland landwirtschaftlich bewirtschaftet.   

2 Planungsanlass und Planungsziele

Die gewerblichen Flächen des Businesspark Tornesch sind nahezu erschöpft. Noch vorhandene unbebaute Flächen wurden größtenteils bereits an Unternehmen mit dem Zweck der Bebauung veräußert. Gleichzeitig ändert sich der Charakter des Gebiets: die ursprünglich angenommene Dominanz von Betrieben der Recyclingwirtschaft tritt mehr und mehr hinter Nutzungen aus dem Bereich z.T. hochspezialisierter Logistik- und Produktionsbetriebe mit höherem Büroflächenbedarf zurück. Um eine optimalere flächensparende Ausnutzung der Bauflächen zu ermöglichen, sollen mit der 5. Änderung des Bebauungsplans 47 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum einen für eine höhere Bebauung, zum anderen für einen günstigeren Zuschnitt der gewerblich genutzten Grundstücke geschaffen werden.

Das nördliche der beiden betroffenen gewerblich nutzbaren Grundstücke wurde vor kurzem von einem ortsansässigem Unternehmen erworben, beabsichtigt ist u.a. die Errichtung von Lagergebäuden. Von Seiten des Unternehmens besteht der Wunsch, Gebäude mit einer Traufhöhe zu errichten, die einige Meter oberhalb der derzeit festgesetzten maximalen Gebäudehöhe liegt.

Gemäß dem rechtskräftigen B-Plan 47 "Businesspark Tornesch" sind Verwaltungsgebäude derzeit nur bis zu einer Traufhöhe von 15 m zulässig, davon abweichend dürfen Lagergebäude eine TH von 21,50 m erreichen, untergeordnete bauliche Anlagen oder Bauteile dürfen diese Traufhöhe um 25 m überschreiten (= TH 46,50 m). Zum Vergleich: Für den Bereich der bestehenden vorhandenen freistehenden Werbeanlage ist eine Traufhöhe von 45 m festgesetzt.

Ein Planungsziel besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau höherer Gebäude im nördlichen Bereich des Plangebietes zu schaffen. Die Änderung besteht in der Anhebung der zulässigen Traufhöhe auf 29 m. Zur besseren Einbindung in das Landschaftsbild ist ein Randbereich von 50 m Breite von der Anhebung der zulässigen Traufhöhe ausgeschlossen.

Ein weiteres Planungsziel stellt die Vergrößerung und Veränderung des Zuschnitts der südlich angrenzenden Sonderbaufläche zu Lasten einer öffentlichen Grünfläche dar. Durch die Veränderung des Grundstückszuschnitts soll die Erweiterung des Standorts eines Logistik-Unternehmens ermöglicht werden.