Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes 47 der Stadt Tornesch „Businesspark Tornesch“ - Öffentliche Auslegung / TÖB-Beteiligung

Begründung

3 Rechtlicher Planungsrahmen

3.1 Vorbereitende Bauleitplanung

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet "Umwelttechnik und Sonderbetriebe" dargestellt. Die Flächen entlang der Autobahn und entlang des Ohlenkamps werden als Grünflächen dargestellt.

Ein (unmaßstäblicher) Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan lässt das zurzeit geltende Planungsrecht erkennen.

Abbildung 2 - Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (ohne Maßstab)

3.2 Verbindliche Bauleitplanung

Für den überplanten Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 47 der Stadt Tornesch in der Fassung der am 07.05.2004 rechtskräftig gewordenen Neuaufstellung. Der Geltungsbereich der 5. Änderung ist nicht von der rechtskräftigen 1., 2. und 4. Änderung sowie der laufenden 3. und 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 betroffen.

Ein (unmaßstäblicher) Ausschnitt aus dem geltenden Bebauungsplan lässt das zurzeit geltende Planungsrecht erkennen.

Abbildung 3 – geltendes Planrecht (des Bebauungsplans 47 im Geltungsbereich der 5.Änderung) - ohne Maßstab

Innerhalb des Geltungsbereiches der 5. Änderung setzt der Bebauungsplan 47 bereits heute folgende Inhalte fest:

· Art der baulichen Nutzung

o Sonstige Sonderbaufläche Umwelttechnik (§ 11 BauNVO)

· Maß der baulichen Nutzung

o Grundflächenzahl (GRZ): 0,8 (§ 16 BauNVO)

o Traufhöhe (TH): 15 m (§ 16 BauNVO)

· Bauweise und Baugrenzen

o Abweichende Bauweise (§ 22 BauNVO)

o Baugrenze (§ 23 BauNVO)

· Öffentliche Grünflächen mit ökologischer Funktion und Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft:

o Erhalt bestehender Knicks und Redder sowie Anlage von Rückhaltegräben für Niederschlagswasser

o Neuanlage von Knicks und Redder sowie Anlage von Rückhaltegräben für Niederschlagswasser

o Anlage von naturnah gestalteten Rückhaltegräben für Niederschlagswasser und Entwicklung von Ruderalvegetation

o Entsiegelung von Wegeflächen