Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 114 "Stemwarde Siedlung - östlicher Teil"

Erläuterung der Planung B-Plan 114

1. Vorbemerkungen

Nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden aufgefordert, sich sowohl zur Planung als auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Die BürgerInnen sollen Gelegenheit bekommen ihre Wünsche und Anregungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planung einfließen zu lassen. Daher wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung sowie einer anschließenden Auslegung der Planunterlagen stattfinden. Hier wird den BürgerInnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

2. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Reinbek hat am 26.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 gefasst.

Planungsanlass

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die anhaltende Nachfrage nach Wohnraum in der Metropolregion Hamburg. Das Plangebiet in der Stadt Reinbek bietet in diesem Kontext einen attraktiven Wohnstandort im Grünen. Des Weiteren möchte sich die Stadt nachhaltig und zukunftsorientiert entwickeln. Dazu gehört insbesondere das Ausnutzen bestehender Wohnraumpotentiale im Innenbereich und der flächensparende Umgang mit Grund und Boden. Im Bereich des Plangebietes ist diese Innenentwicklung auf einigen Grundstücken bereits erfolgt. So sind größere Einfamilienhausgrundstücke geteilt worden, um im rückwärtigen Bereich Bauland zu schaffen, dass i.d.R. dann auch mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut wurde. Dies fand jedoch ohne Struktur und Orientierung an der umliegenden Bebauung statt. So ist die Siedlung heute durch wenig Struktur, unterschiedliche Typologien, Dachformen, Gebäudehöhen und Nutzungen geprägt ist.

Um den Charakter des Plangebietes als Ein- und Zweifamilienhausgebiet zu sichern, gleichzeitig, aber geordnete und strukturierte Nachverdichtung zu ermöglichen ist die Steuerung der baulichen Entwicklung durch einen Bebauungsplan notwendig.

Planungserfordernis

Für das Plangebiete gibt es bisher noch keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden hier derzeit nach § 34 BauGB beurteilt und genehmigt. Bauliche Vorhaben müssen sich in die Eigenart der umliegenden Bebauung einfügen. Der Stadt Reinbek verbleiben aufgrund der Genehmigungsentscheidung der Bauaufsichtsbehörde nur wenig Möglichkeiten der Steuerung der baulichen Entwicklung. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans möchte die Stadt Reinbek deshalb aktiv einer fortlaufenden unstrukturierten Nachverdichtung entgegenwirken. So soll der Charakter des Gebiets und ein angenehmes Wohnumfeld gewahrt werden.

Planungsziel

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Stemwarde Siedlung-östlicher Teil“ möchte die Stadt Reinbek die planungsrechlichen Voraussetzungen für eine zukünftige strukturierte Entwicklung und Nachverdichtung des Gebiets schaffen. Die Entwicklung soll sich an der vorhandenen Bebauungsstrukturen orientieren, sodass der Gebietscharakter langfristig erhalten werden kann. Zusammenfassend ergeben sich folgende Ziele:

  • Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets für die Begrenzung gewerblicher Nutzungen
  • Homogenes Siedlungsbild durch festgelegte gebietstypische Dachformen und Gebäudetypologien
  • Festlegung gebietstypischer Gebäudehöhen
  • Begrenzung der Wohneinheiten auf eine gebietstypische Anzahl.
  • Ausweisung von Baugrenzen und die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche für eine geordnete und verträgliche Nachverdichtung.
  • Eine maximale Flächenversiegelung von 50 % pro Grundstück

3. Bestandssituation

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 114 „Stemwarde Siedlung- östlicher Teil“ liegt im Norden der Stadt Reinbek im Stadtteil Neuschönningstedt, unmittelbar südlich der A 24 und umfasst eine Fläche von insgesamt 28,7 ha.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

  • die Straßen Sandweg und Eggerskoppel sowie durch die Grünfläche (Fußballplatz), welche rückwertig an die östliche Bebauung des Mittelweges 2-18 (östliche Grenze des Flurstücks 34/96, Flur 11 Gemarkung Schönningstedt) angrenzt.
  • im Norden durch die Feldstraße mit rückwertig liegender Grünfläche und der A 24.
  • im Osten durch die Stemwarder Straße L222.
  • im Süden durch den Grenzweg.

Das Plangebiet ist bereits vollständig bebaut, bietet jedoch weiterhin Raum für Nachverdichtung. Die Bebauungsstruktur ist im Osten vor allem durch eingeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt. Je westlicher man schaut, desto unstrukturierter und diverser ist die Bebauungsstruktur. Dort mischen sich ein und zweigeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Einzelhäuser mit Reihenhauscharakter. Vereinzelt sind dort außerdem moderne Bebauung mit Flach- und Zeltdächern (z.B.Toskanahäuser) vorzufinden.

Die vorherrschende Nutzung im Plangebiet ist das Wohnen. Am östlichen sowie nordöstlichen Rand des Geltungsbereichs, umgeben von Wohnhäusern, befindet sich jedoch ein Möbelhaus und eine Autowerkstatt.

Die Umgebung des Plangebiets ist im Westen und im Süden ebenfalls durch Wohnbebauung geprägt. Während es sich im Westen dabei um Geschosswohnungsbau handelt, grenzt das Plangebiet im Süden an Ein- und Zweifamilienhausbebauung. Im Nordwesten grenzt außerdem eine Grünfläche mit Sportplatz und einem kleinen Waldstück an das Plangebiet. Im Norden, nördlich der Feldstraße, befindet sich ebenfalls eine Grünfläche, welche im Norden an die A24 angrenzt. Im Osten, westlich der Stemwarder Straße, grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Fläche, Wald und vereinzelt an Wohnbebauung.