Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.8 Immissionen

Zur Ermittlung möglicher Lärmemissionen der geplanten Anlagen wurde von der AiR Ingenieurbüro GmbH eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Im Zuge der Bauleitplanung wird zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen verwiesen:

Entsprechend der TA Lärm ist zur Beurteilung der Schallimmissionssituation im Umfeld der geplanten Anlage die Gesamtbelastung, bestehend aus der Vorbelastung und der Zusatzbelastung, zu betrachten. Die Untersuchung der Vor- und der Gesamtbelastung kann entfallen, wenn die Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet und somit als nicht relevant anzusehen ist, siehe TA Lärm, Nr. 3.2.1 Absatz 6.

Als Zusatzbelastung werden die Betriebsgeräusche der HAWN Wärmebox (Großwärmepumpe inklusive Einhausung der Kompressoren über Schalldämmkulissen), aufgestellt in einem Container), sowie der vier im Freien stehenden Wärmepumpenverdampfer betrachtet.

Sowohl in der Tageszeit, als auch in der Nachtzeit werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Damit kann, gemäß TA-Lärm, eine Betrachtung der Vor- und der Gesamtbelastung entfallen.

Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen, die einem Betriebsgelände zugeordnet werden, müssen gemäß Abschnitt 7.4 der TA Lärm gesondert nach der 16. BImSchV berechnet und beurteilt werden.

Die betrieblich bedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück sind zu verringern, wenn in Gebieten nach Nummer 6.1, Buchstaben c (urbane Gebiete) bis g (Kurgebiete),

  • der Beurteilungspegel in der Tages- oder Nachtzeit um mindestens 3 dB(A) erhöht wird,
  • keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und
  • die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt werden (kumulative Kriterien), ist die Ergreifung von organisatorischen Maßnahmen erforderlich.

Durch den geplanten Betrieb der HAWN Wärmebox und der vier Wärmepumpenverdampfer entsteht kein relevanter zusätzlicher Anlagenzielverkehr, der zu einer Erhöhung der vorhandenen Straßenverkehrsgeräusche führt.

3.9 Umweltbericht

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Kombination mit einer Großwärmepumpenanlage vorgesehen. Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht zulässig. Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich im östlichen und südlichen Nahbereich. Mögliche Blendwirkungen sind ebenso ausgeschlossen worden wie relevante Schallimmissionen. Ehebliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut können ausgeschlossen werden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Der vorhandene Knick wird erhalten. Es sind keine Gehölzrodungen geplant. Die stärkeren Bäume sind als zu erhaltend festgesetzt und die Kronentraufbereiche liegen außerhalb der Baugrenzen. Fledermäuse können das Plangebiet weiterhin als Jagdhabitat nutzen.

Schutzgut Fläche: Das Plangebiet unterliegt derzeit keiner landwirtschaftlichen Nutzung Es erfolgt die Nachnutzung eines nicht mehr benötigten Sportplatzes, auf dem eine Blühwiese angesät wurde. Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Boden: Die Bodenstruktur im Plangebiet ist durch die vorangegangene Sportplatznutzung vorbelastet. Versiegelungen erfolgen durch die Rammpfähle der Modultische sowie durch Nebenanlagen (z.B. Trafogebäude) und werden durch die festgesetzte GRZ beschränkt. Die Beeinträchtigungen, die mit der Errichtung durch die PV-Module entstehen, werden in Anlehnung an den Runderlass „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ im Verhältnis 1 : 0,25 ausgeglichen. Entsprechend der Bilanzierung werden Ausgleichsflächen von insgesamt 2.277 m² notwendig. Der Ausgleich erfolgt innerhalb und außerhalb des Plangebietes über ein Ökokonto in der Gemeinde Warder.

Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. Das Niederschlagswasser wird trotz des flächigen Überstellens mit PV-Modulen weiterhin auf den sandigen Böden des Planbereiches versickern können. Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Klima/Luft: Mit der Errichtung der PV-Anlagen in Kombination mit einer Großwärmepumpenanlage sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Planung dient dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Der zu erhaltende Knick und die Gehölzstrukturen werden sich weiterhin positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.

Schutzgut Landschaft: Die Errichtung der Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Großwärmepumpenanlage einschließlich der Nebenanlagen wird zu einer weiteren Veränderung des Landschaftsbildes führen. Eine Minderung erfolgt durch den Erhalt des Knicks und der Gehölzstrukturen in den Randbereichen des Plangebietes.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Auswirkungen auf Kulturgüter sind nicht zu erwarten. Der § 15 DSchG wird berücksichtigt. Der Knick wird als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft erhalten. Sachgüter werden nicht beeinträchtigt.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernungen sowie der dazwischen gelegenen Nutzungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Neuberend sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der bisherigen Nutzung des Plangebietes überwiegend als nicht erheblich zu bezeichnen und insgesamt ausgleichbar. Die artenschutzrechtlichen Belange sind berücksichtigt worden.

Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

3.10 Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Boden

Bei den Eingriffsflächen handelt es sich um Flächen, die ehemals als Sportplatz genutzt wurden. Der gemeinsame Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ vom 09.09.2024 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße. Demnach sind für die Anlagenteile innerhalb des umzäunten Bereiches zuzüglich der bebauten Fläche außerhalb der Umzäunung (z.B. Zufahrten) Kompensationsmaßnahmen zum Eingriff in das Landschaftsbild und zum Ersatz betroffener Funktionen des Naturhaushaltes im Verhältnis 1 : 0,25 herzustellen.

Da Anlagenteile nur innerhalb der Sondergebietsfläche zulässig sind, wird zur Kompensation eine Ausgleichsfläche von 25 % der Sondergebietsfläche zur Verfügung gestellt. Für die vorliegende Planung ergibt sich daher ein Ausgleich von 9.105 m² x 0,25 = 2.277.

Innerhalb des Plangebietes werden Maßnahmenflächen abzüglich des vorhandenen Knicks und Gehölzstreifens von ca. 1.190 m² festgesetzt. Die Maßnahmenflächen werden mit Regiosaat angesät, sofern es sich nicht bereits um Grünland handelt. Die Grünlandflächen werden künftig extensiv gepflegt. Der Ausgleich erfolgt über ein Ökokonto in der Gemeinde Warder.

Landschaftsbild

Das Plangebiet bereits von allen Seiten eingegrünt, sodass keine weiteren Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen werden. Die vorhandenen und innerhalb des Plangebietes gelegenen Gehölzstrukturen und der Knick sind in Planzeichnung (Teil A) und dem textlichen Teil (Teil B) des Bebauungsplans berücksichtigt und als zu erhaltend festgesetzt.

Artenschutz

Im Rahmen der Planung ist keine Gehölzrodung vorgesehen, sodass der Lebensraum für Brutvögel erhalten bleibt. Fledermäuse können das Plangebiet weiterhin als Jagdhabitat nutzen. Die Nutzung der potenziellen Flugstraßen ist durch den Abstand zwischen Zaun und Gehölzstrukturen von 3 m gewährleistet.