Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Kita" der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

Textliche Festsetzungen

3 Anpflanzen von Bäumen

Je angefangene vier Kfz-Stellplätze ist ein standortgerechter heimischer Laubbaum - als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mB, mindestens 14-16 cm Stammumfang - im direkten Bereich der Stellplatzanlagen zu deren Gliederung zu pflanzen. Der Wurzelraum der zu pflanzenden Laubbäume muss mindestens 12 m3 groß sein. Die Baumpflanzungen sind nach den FLL-Richtlinien vorzunehmen.

Folgende Arten sind zu verwenden:

  • Acer campestre – 'Elsrijk', Feldahorn

  • Alnus x spaethii – Purpurerle

  • Carpinus betulus 'Frans Fontaine' – Pyramiden-Hainbuche

  • Sorbus aria 'Magnifica' – Mehlbeere

  • Sorbus aucuparia – Vogelbeere

  • Sorbus intermedia 'Brouwers' – Schmalkronige Mehlbeere

  • Tilia cordate ‘Rancho‘ – Amerikanische Stadtlinde

4 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

4.1 Knickschutzstreifen

Die Knickschutzstreifen sind als extensive Wiesenstreifen zu entwickeln, die durch einmalige Mahd nach dem 1. Juli zu pflegen sind. Das Mahdgut ist zu entfernen. Der Einsatz von Dünger und Pestiziden ist nicht zulässig. Die Flächen für den Gemeinbedarf sind zum Knickschutzstreifen durch einen stabilen Zaun (vorzugsweise Stabgitterzaun) dauerhaft abzugrenzen. Die Zuwege der Knicks sind zu erhalten. Die Befahrbarkeit der Knickschutzstreifen ist durchgehend sicherzustellen.