Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Kita" der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

Textliche Festsetzungen

4.5 Anlagen der Solarthermie und Photovoltaik (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB)

Die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen sind zu mindestens 50 % mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten.

Werden auf einem Dach Solarwärmekollektoren installiert, so kann die hiervon beanspruchte Fläche auf die zu realisierende Solarmindestfläche (50 % der nutzbaren Dachflächen) angerechnet werden.

4.6 Vermeidung von Lichtemissionen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i. V. m. § 41 a Abs. 1 BNatSchG)

Zur Minimierung von Lichtemissionen (Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Tierwelt) sind bei einer Beleuchtung außerhalb der Gebäude ausschließlich folgende Leuchtmittel zu verwenden: LED-Lampen mit einer Farbtemperatur unter 3000 K. Es sind Lampen mit vollständig geschlossener Bauweise zu verwenden, die keinen Einflug von Insekten ermöglichen. Die Abstrahlung von Licht nach oben und und in Richtung der freien Landschaft sind durch die Verwendung von Lichtleitblechen vollständig zu unterbinden. Lichtpunkthöhen > 8 m über Gelände sind ebenfalls unzulässig.

4.7 Artenschutzrechtliche Bauzeitenfenster

In Bezug auf Bodenbrüter ist zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte die Baufeldräumung und Bautätigkeit außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen. Innerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis einschließlich 15. August) ist die Baufeldräumung und Bautätigkeit nur zulässig, wenn vorher anhand einer Besatzkontrolle durch einen Fachgutachter nachgewiesen wird, dass sich zum Zeitpunkt der Baufeldräumung bzw. des Baubeginns keine artenschutzrechtlich relevanten Arten im Baufeld befinden.

Sollte sich abzeichnen, dass die Baufeldräumung innerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden soll, können im Vorwege unter fachlicher Begleitung mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gezielte Vergrämungsmaßnahmen vorgenommen werden, um eine Besiedlung der Fläche zu verhindern.