Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 84 "Schulzentrum Süd"

Kurzbegründung

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst den zusammenhängenden Standort des Schulzentrums Süd (SZS) an der Sauerstraße mit mehreren Schulgebäuden, Sportstätten und zugehörigen Nebenanlagen. Das Schulzentrum beherbergt das Gymnasium Jungmannschule, welches sich seit 1974 am Standort befindet sowie die Ganztagsschule Peter-Ustinov-Schule, die im Jahr 1990 am Standort an der Sauerstraße gegründet wurde.

Das Hauptgebäude und das Hausmeisterwohnhaus an der Sauerstraße 16 stammen aus dem Jahr 1973. Drei weitere Gebäude wurden in den 1990er Jahren für Fachräume, eine Mensa und weitere Unterrichtsräume errichtet. Weiterhin umfasst der Standort einen Gebäudekomplex mit mehreren Sporthallen, umfangreiche Außensportanlagen, Spiel- und Aufenthaltsflächen für die Schulpausen, Bushaltestellen und eine Wendekehre für den Schulbusbetrieb sowie zwei offene Stellplatzanlagen.

Das Plangebiet ist an seinen Rändern nahezu vollständig durch lineare Gehölzbestände und Wald eingegrünt. An der südlichen Grenze und im nordöstlichen Bereich haben sich zwei Flächen mit dichterem Bewuchs entwickelt, die im geltenden Bebauungsplan als Schulbiotope bezeichnet sind. Es handelt sich aber um keine gesetzlich geschützten Biotope. Im Süden und Nordwesten bestehen kleinere Flächen mit zusammenhängendem Baumbestand, die als Wald qualifiziert wurden. Die Freiflächen zwischen den Gebäuden sind entsprechend ihrer Nutzung als Verkehrs- und Aufenthaltsflächen überwiegend gepflastert. Sie umfassen jedoch auch ergänzende Grünzonen und Bepflanzungen.

Planungsanlass

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind erforderliche Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen der Gebäude des Schulzentrums Süd an der Sauerstraße im Bereich Wilhelmstal in Eckernförde zum Zwecke seines langfristigen Erhalts. Das Hauptgebäude weist infolge einer technisch unzureichenden Teilsanierung der Fassade sowie an anderen Bauteilen Mängel auf und entspricht nicht mehr den aktuellen baulichen und funktionalen Anforderungen zeitgemäßer Schulgebäude. Aufgrund des Umfangs des Sanierungsbedarfes hat die Stadt ab 2020/21 unterschiedliche Studien zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer möglichen Sanierung durchführen lassen, in welchen verschiedene Sanierungsvarianten sowie die Möglichkeit des weitgehenden Neubaus des Schulzentrums untersucht wurden. Dabei wurde festgestellt, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich sind, die parallel zum Schulbetrieb und mit größtmöglicher Rücksichtnahme auf diesen umgesetzt werden sollen. Mit Beschluss vom 18.12.2023 hat die Ratsversammlung der Stadt die Entscheidung zugunsten eines weitgehenden Neubaus, welcher einen nahtlosen Übergang und durchlaufenden Schulbetrieb ermöglicht, und die Prüfung von Umnutzungsoptionen für die vorhandenen Gebäude getroffen.

Planungsrechtliche Ausgangssituation und Planungserfordernis

Im Bestand setzt die „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Wilhelmstal“ aus dem Jahr 2003, die tatsächliche Nutzung als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schulen“ und öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ sowie weitere Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen fest.

Der geltende Bebauungsplan bietet mit seinen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und den festgesetzten überbaubaren Flächen keine ausreichenden Möglichkeiten zur Errichtung der zusätzlich geplanten Gebäude und baulichen Anlagen, die im Rahmen der geplanten Sanierung des Standorts erforderlich sind. Insbesondere die Grundflächenzahl, die Gebäudehöhe und die Lage der Baugrenzen entsprechen nicht dem vorliegenden Vorentwurf für den geplanten Neubau. Weiterhin ist die beabsichtigte Umnutzung des Bestandsgebäudes voraussichtlich derzeit nicht zulässig. Insofern ist es für die Realisierung des beabsichtigten Sanierungskonzeptes erforderlich, das örtliche Baurecht hinsichtlich der genannten Festsetzungsinhalte anzupassen und ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchzuführen. In ihrer Sitzung am 25.03.2024 hat die Ratsversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.