Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 84 "Schulzentrum Süd"

Kurzbegründung

Verfahren

Der Bebauungsplan Nr. 84 „Schulzentrum Süd“ stellt einen neuen Bauleitplan dar, der das bisher geltende Planungsrecht nach Inkrafttreten ersetzt. Das Plangebiet ist planungsrechtlich vollständig durch den bestehenden Bebauungsplan „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Wilhelmstal“ aus dem Jahr 2003 erfasst und wird im Bestand bereits gänzlich durch die vorhandenen Schulen und Sportanlagen genutzt. Mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 sollen eine städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung der bereits bestehenden Nutzung des Schulzentrums sowie eine Umnutzung im Bestand ermöglicht werden. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf bereits vollständig überplanten Flächen handelt, soll das Verfahren gemäß § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt werden. Auf eine förmliche Umweltprüfung sowie auf die Anfertigung einer zusammenfassenden Erklärung soll verzichtet werden. Die hierzu gemäß §13a (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB erforderliche Vorprüfung des Einzelfalles wird durchgeführt sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erarbeitet. Abweichend von den Regelungen in §13 (1) Satz 2 BauGB soll dennoch die frühzeitige Beteiligung gemäß §3 (1) BauGB und §4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Ziele der Planung

Die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde hat mit Beschluss vom 25.03.2024 die Entscheidung für die bauliche Entwicklung des Schulzentrums Süd gemäß der Variante „Neubau des Schulzentrums und Umnutzung von Bestandsgebäuden“ getroffen. In einem weiteren Beschluss der Ratsversammlung vom 18.11.2024 wurde der Entwurf fortgeschrieben und die Überbauung der bestehenden Buswendekehre durch den Neubau eines zusammenhängenden Schulgebäudes beschlossen. Ziel der Planung ist es, neben der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Schulzentrums Süd an der Sauerstraße, auch den Erhalt und die Umnutzung der Bestandsgebäude im südlichen Grundstücksbereich vorzubereiten.

Geplante Inhalte des Bebauungsplans

Für den geplanten Neubau des Schulzentrums Süd hat die Stadt Eckernförde einen hochbaulichen Vorentwurf einschließlich Freiraumplanung für das Grundstück erarbeiten lassen, welcher frühzeitig mit den jeweiligen Vertretungen der beiden betroffenen Schulen Gymnasium Jungmannschule und Ganztagsschule Peter-Ustinov-Schule abgestimmt wurde. Der Entwurf bildet die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf und ist im anliegenden Lageplan mit Stand vom 17.12.2024 dargestellt.

Der Neubau soll im nord-östlichen Bereich des Grundstücks unmittelbar an der Sauerstraße erfolgen. Die bestehende Buskehre und ein Teilbereich des vorhandenen Parkplatzes sollen dafür überbaut werden. Das neue Schulzentrum soll als ein zusammenhängendes Gebäude mit drei Abschnitten errichtet werden, die jeweils vier Geschosse umfassen. Im mittleren Gebäudeteil sind der gemeinsame Eingangsbereich, die Aula sowie zentrale Einrichtungen untergebracht. Beidseitig schließt jeweils direkt ein weiterer Gebäudeteil an, welcher jeweils einer der beiden Schulen zugeordnet werden soll. Im Süden vorgelagert soll im Schulhof ein niedrigeres Funktionsgebäude errichtet werden, in dem die Mensa untergebracht wird. Ein Gebäude für die beiden Dienstwohnungen der Hausmeisterei wird weiterhin berücksichtigt.

Im neuen Bebauungsplan Nr. 84 sollen die Flächen des Schulzentrums weiterhin als Gemeinbedarfsflächen festgesetzt werden. Diese sollen zukünftig auch auf die westlich gelegenen Sportflächen ausgeweitet werden, welche bislang als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen sind. Die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche soll zusammengefasst werden zur Zweckbestimmung „Schulen und Sportanlagen“. Es verbleiben einsäumende öffentliche Grünflächen an den Rändern des Grundstücks.

Die überbaubaren Flächen sollen großflächig und damit flexibel für zukünftige Nutzungen und Entwicklungen festgesetzt werden. Es ist eine flächenhafte überbaubare Fläche (Baugrenze) vorgesehen, welche eine Entwicklung entsprechend dem Vorentwurf für den Neubau des Schulzentrums sowie zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten zulässt. Das Maß der baulichen Entwicklung soll durch eine noch zu bestimmende Grundflächenzahl (GRZ) und vier (IV) Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt werden.

Die vorhandenen Stellplätze müssen im Zuge des Neubaus größtenteils verlagert werden. Im Bebauungsplan sollen die neuen und vorhandenen Stellplätze als Flächen für Stellplatzanlagen festgesetzt werden.

Die vorhandenen Bushaltestellen und die Buswendeanlage sollen entfallen. Im Rahmen einer fachplanerischen Betrachtung der Verkehre wird derzeit ein Konzept entwickelt, wonach die Busse zukünftig am Straßenrand der Sauerstraße halten sollen. Dies reduziert den Flächenbedarf auf dem Schulgelände, was für den Schulbetrieb und die qualitative Ausbildung eines Schulhofes genutzt werden soll. Es wird dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden entsprochen.

In den Randbereichen des Plangebiets haben sich Baum- und Strauchgehölze entwickelt, die überwiegend hohe Qualitäten aufweisen und soweit möglich erhalten werden sollen. Diese sollen als Flächen zum Erhalt der Bepflanzungen sowie zum Erhalt der vorhandenen Knickanlagen langfristig gesichert werden. Im Kreuzungsbereich Sauerstraße / Auf der Höhe soll die Eingrünung durch Neuanpflanzungen ergänzt werden. Zugunsten der Erschließung der Stellplatzanlagen und der Grundstücke werden ggf. zusätzliche Überfahrten erforderlich. Im weiteren Verfahren wird untersucht, ob hierfür Öffnungen in den randlichen Grünzügen zu den Straßen Auf der Höhe und Sauerstraße erforderlich werden und entsprechende Festsetzungen aufgenommen werden sollen.

Im Innenbereich des Grundstückes können im Zuge der Bauarbeiten Eingriffe in bestehende Vegetationsflächen und die Fällung von einzelnen Bäumen nicht ausgeschlossen werden. Hierfür soll im Rahmen der weiteren Entwurfskonzeption Ersatz durch Neupflanzungen berücksichtigt werden.