3.4. Bestehende Bebauungspläne
Im Plangebiet gibt es keine bestehenden Bebauungspläne.
Im Plangebiet gibt es keine bestehenden Bebauungspläne.
Zur Konkretisierung und Überprüfung der Entwicklungsziele wurde für das Plangebiet ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Es wurden unterschiedliche Bebauungsvarianten untersucht und mit den politischen Fraktionen diskutiert. Der B-Planentwurf stellt nun das vorläufige Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses dar. Im weiteren Verfahren soll insbesondere die genaue Verkehrsführung im Plangebiet noch weiter geprüft werden.
Das städtebauliche Konzept sieht für den südlichen Teil der Bauflächen zwischen Markttwiete und Zum Bugenhagenheim eine bauliche Verdichtung in zwei Baublöcken mit einer zwei- bis dreigeschossigen, nach außen überwiegend geschlossenen Bebauung vor, die sich im Inneren zu einer Hoffläche öffnet. Im südlichen Quartier werden insbesondere in den Erdgeschosslagen entlang der Platzfläche, aber auch im rückwärtigen Bereich neben Wohnnutzungen weitere gewerbliche sowie kleinteilige Gastronomie- und Ladennutzungen vorgesehen. Damit wird der zentralen, gut erschlossenen Lage des Standortes in der Ortsmitte Trittaus mit Anbindung an die zentralen Versorgungslagen entlang der Kirchenstraße, Rechnung getragen und ein gemischt genutztes Quartier entwickelt. Die Funktion der Gemeinde als zentraler Versorgungsort soll gestärkt und eine flächensparende Umstrukturierung untergenutzter Grundstücke erreicht werden. In den Obergeschossen sind Wohnnutzungen als Eigentums- oder Mietwohnungsbau vorgesehen. 25% der Wohnungen sind dabei als geförderter Wohnungsbau zu errichten. Hier können Wohnformen entstehen, die insbesondere für Nutzergruppen geeignet sind, die eine zentrale Lage, barrierefreie Zugänglichkeit und bezahlbaren Wohnraum benötigen. Aufgrund der hier vorgesehenen gemischten Nutzung in den Erdgeschosslagen sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen, werden diese Flächen als Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO ausgewiesen.