Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 29 "Am Belmer Dorfweg" - 4. Änderung im vereinfachten Verfahren der Stadt Brunsbüttel - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Begründung

7.3. Ergebnis zum Lärm durch Sportanlagen

Bezüglich des Sportlärms lag bereits eine Lärmermittlung der geplanten Sportanlagen an der Olof-Palme-Allee aus 2004 vor, in der aktiver Schallschutz dimensioniert wurde. Sportbetrieb in der Nacht (22 bis 6 Uhr) wurde nicht erwartet und daher nicht berücksichtigt. In der Fortführung der Schalltechnischen Untersuchung sind einzelne Nutzungsumstellungen sowie die höhere Geschossigkeit eingearbeitet, außerdem die zwischenzeitlich novellierte Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) als Grundlage für die Beurteilung der Lärmimmissionen berücksichtigt worden. In dieser sind für allgemeine Wohngebiete Immissionsrichtwerte von tags außerhalb der Ruhezeiten von 55 dB(A) und innerhalb der Ruhezeiten von 50 bzw. 55 dB(A) als Beurteilungsmaßstab definiert.

Die Fortführung der Schalltechnischen Untersuchung kommt bezüglich des Sportlärms zu folgenden Ergebnissen (s. Kap. „Vorhaben und Zusammenfassung“ und Kap. 7 „Aktualisierung und Beurteilung der Immissionen durch Sportlärm“ der Anlage 1):

„Die Sportlärmimmissionen entsprechen weitgehend der vorausgegangen Ergebnislage, wobei sich der Nutzungstausch der Plätze 1 und 3 auch für das Plangebiet Nr. 29 leicht günstig auswirkt. Der ausgeführte Wall entlang der Sprante ergibt rechnerisch für H = 4 m rund 1 dB(A) Minderung für die unteren Wohnebenen. An der nördlichen Baugrenze der westlichen Baufelder beträgt der ruhezeitliche Beurteilungspegel höhenabhängig 50 bis 52 dB(A).

Für die Beurteilung greift die zwischenzeitliche Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung, welche für die hier relevanten Ruhezeiten keine Richtwertabsenkung mehr vorsieht. Damit wird nunmehr - auch in Ruhezeiten - der WA-Richtwert bereits ~30 m vor den nordseitigen überbaubaren Plangebietsflächen eingehalten. Dies gilt auch für die Staffelgeschossebene. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.“

Da die schalltechnische Untersuchung hinsichtlich Sportlärm ohne Befund ist, sind Fest-setzungen nicht notwendig.

8. Eingriffs- und Ausgleichsregelung

Für den Bereich der 4. vereinfachten Änderung von der Sprante bis ungefähr Höhe Ziegelweg wird kein Umweltbericht aufgestellt, da die Umweltbelange im Verfahren zum Grünordnungsplan zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 29 bereits untersucht, ausreichend bilanziert und kompensiert wurden. Die Bilanzierung ändert sich nicht wesentlich, da die festgelegten Flächen im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 29 „Am Belmer Dorfweg“ wie bei den vorangegangenen Bebauungsplanänderungen nur neu geordnet werden. Der Anteil an Bauflächen wird reduziert, während der Anteil an Straßenverkehrs- sowie Grün- und Wasserflächen vergrößert wird. So bleibt der mögliche Versiegelungsgrad des gesamten Plangebiets ungefähr gleich und ist über die gesamte Fläche des Ursprungsplan gesehen ausgeglichen.

Für die Kompensation der Eingriffe des Bebauungsplans Nr. 29 wurden im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 29 ca. 6,1 ha Ausgleich ermittelt. Sie sind, wie im Bebauungsplan festgesetzt, auf der bereits entwickelten Ausgleichsfläche „Am Borsweg I“ der Stadt Brunsbüttel, westlich von Averlak in ca. 2,5 km Entfernung zum Naturschutzgebiet „Kudensee und Umgebung“ sowie zum flächengleichen EU-Vogelschutzgebiet „NSG Kudensee“ abgegolten.

Für den notwendigen Lärmschutzwall an der Olof-Palme-Allee muss bestehendes Gehölz und Buschwerk weichen. Ohne eine erneute Eingriffs-/Ausgleichs-bilanzierung durchzuführen, werden hierzu als Ausgleichmaßnahme auf der Straßenseite des Walls und im Plangebiet ausreichend neue Bäume und Gehölz gepflanzt, insbesondere entlang des Grünzugs mit Entwässerungsfleet in der Mitte des Plangebiets sowie an der Sprante.

Die DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ ist bei der Planung und der Durchführung von Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

9. Arten- und Biotopschutz in der Bauleitplanung

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