1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes
Die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des parallelen Bebauungsplanes Nr. 18 wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,65 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Busdorf entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der Gemeinde Busdorf in verkehrsgünstiger Lage nahe der B 77 und der A 7. Der Bereich liegt in guter Zuordnung zum vorhandenen Gewerbegebiet im Süden der Gemeinde Busdorf. Mit dem großen westlich angrenzenden Gewerbegebiet Wikingerland verfügt die Gemeinde Busdorf über ein in der Region etabliertes Gewerbegebiet, das eine Ansiedlung regionaler Gewerbetreibender bietet. Die prädestinierte Lage an der Autobahn A 7 und der Bundesstraße B 77 führt zu einer hohen Flächennachfrage im Süden des Gemeindegebiets von Busdorf.
Die Gemeinde Busdorf möchte mit der vorliegenden Bauleitplanung das bestehende Gewerbegebiet weiter entwickeln und langfristig sichern, ohne das Mittelzentrum Schleswig in seiner Funktion zu beeinträchtigen. Hierzu soll eine Speditionsfirma die Möglichkeit erhalten, sich auf die neue Fläche im Süden der Gemeinde zu verlagern. Dieser Betrieb wird das Gewerbegebiet räumlich zwar in Richtung Osten erweitern, ist jedoch durch die genehmigte Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Westen sowie die bestehenden Gewerbegebäude im Südwesten an das Gebiet angegliedert.
Auf der künftigen Gewerbefläche möchte sich ein Speditionsunternehmen ansiedeln und sich durch den Umzug vergrößern. Der Betrieb besteht seit 1950, nun in vierter Generation und ist in der Gemeinde Selk ansässig. Zum Unternehmen gehört ein Fuhrpark von über 20 Fahrzeugen, die hauptsächlich für den Transport von Asphalt, Gülle, Getreide, Flüssigkeiten und Schüttgut genutzt werden. Zur Sicherung und Erhaltung des Unternehmens sowie der dortigen Arbeitsplätze muss sich der Fuhrbetrieb vergrößern.
Der derzeitige Standort der Speditionsfirma befindet sich in Selk, 980 m nördlich des Plangebietes. Das zughörige Grundstück 107 der Flur 7 umfasst eine Fläche von nur 3.757 m². Aufgrund der geringen Größe ist eine Vergrößerung oder Erweiterung des Betriebes am bestehenden Standort nicht möglich, da die Fläche bereits voll ausgeschöpft ist. Der Familienbetrieb plant eine Vergrößerung des Unternehmens.
Aus diesen Gründen möchte die Speditionsfirma ihren Standort verlagern. Da im Amtsgebiet des Amt Haddeby jedoch keine Gewerbeflächen verfügbar beziehungsweise geeignet sind, soll eine neue Fläche in der Nähe überplant werden.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 0,65 ha, die mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes vollständig als Gewerbegebiet dargestellt wird.