Planungsdokumente: 20. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen:

Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Die Ortslage der Gemeinde Busdorf liegt gem. der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) innerhalb des 10-km Umkreises um das Mittelzentrum Schleswig. Busdorf ist als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Westlich des Plangebiets ist die zwei- oder mehrgleisige Bahnstrecke und südlich die Autobahn A 7 gekennzeichnet. Außerdem befindet sich Busdorf entlang einer Landesentwicklungsachse.

Gem. dem Entwurf der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplanes für Schleswig-Holstein (2024) befindet sich das Plangebiet in der Ausschlusszone UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk sowie innerhalb einer Hauptachse des überregionalen Vogelzugs mit besonderer Bedeutung.

Regionalplan für den Planungsraum V

Der Regionalplan für den Planungsraum V - Neufassung 2002 stellt die Gemeinde Busdorf als Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum dar. Die elektrifizierte Bahnstrecke im Westen sowie die höhenfreie Anschlussstelle zur Bundesstraße sind gekennzeichnet. Das Plangebiet befindet sich außerdem in dem Lärmschutz und Bauschutzbereich um den Flugplatz Schleswig-Jagel.

Gem. dem Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum I (2023) liegt das Plangebiet in Busdorf innerhalb eines Entwicklungsgebietes für Tourismus und Erholung. Der Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen ist ebenfalls weiterhin dargestellt. Der Planbereich befindet sich im Lärmschutzbereich (Tagschutz) vom Flughafen Schleswig-Jagel.

Gem. der rechtskräftig aufgehobenen Teilfortschreibung des Regionalplanes Sachthema Windenergie an Land für den Planungsraum I (2020) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen ca. 7 km südlich des Plangebiets. Die nächsten bestehenden Windkraftanlagen befinden sich ca. 3,6 km nordwestlich des Plangebiets im Gemeindegebiet Fahrdorf.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Busdorf aus dem Jahr 1968 ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Nordöstlich des Plangebietes ist eine 110 kV Freileitung dargestellt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I sind in den Karten 1 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen enthalten. In der Karte 2 ist das Plangebiet innerhalb eines großflächigen Gebietes mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Östlich grenzt unmittelbar ein Landschaftsschutzgebiet an.

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan (1998) der Gemeinde Busdorf sind die damals vorhandene Nutzung als landwirtschaftliche Fläche und die Knicks im Norden und Süden mit mittlerer Wertigkeit dargestellt. Im Entwicklungsteil sind keine Veränderungen für das Plangebiet vorgesehen. Westlich des Plangebietes ist ein Knick von geringer Wertigkeit dargestellt.

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großräumigen Naturparks „Schlei“ (§ 27 BNatSchG). Unmittelbar östlich grenzt weiterhin das Landschaftsschutzgebiet „Haithabu-Dannewerk“ (§ 26 BNatSchG) an. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sind nicht betroffen.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung ebenfalls nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet 1523-381 „Busdorfer Tal“, welches sich ca. 940 m nordwestlich des Plangebietes befindet, sowie das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ und das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei inklusive Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“, welche ca. 1,1 km östlich u.a. das Selker Noor umfassen. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Entfernungen und der zu erwartenden, räumlich begrenzten Wirkfaktoren auszuschließen.

Der Knick an der östlichen Grenze des Plangebietes ist als Kompensationsknick eingestuft (Az. 661.6.06.01.015.-63/12). Er kann im Zuge der Planung teilweise erhalten werden.

Wald ist von den Planungen nicht betroffen. Die nächstgelegene Waldfläche befindet sich ca. 450 m östlich und somit in ausreichender Entfernung zur geplanten Bebauung.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet mit den Knicks am nördlichen und östlichen Rand vorhanden (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG). Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält zusätzlich die Darstellung eines Knicks am südlichen Rand des Plangebietes. In der Örtlichkeit beginnt dieser Knick jedoch erst weiter westlich und außerhalb des Plangebietes.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

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