1.3.2 Fachplanungen
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen:
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein
Die Ortslage der Gemeinde Busdorf liegt gem. der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) innerhalb des 10-km Umkreises um das Mittelzentrum Schleswig. Busdorf ist als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Westlich des Plangebiets ist die zwei- oder mehrgleisige Bahnstrecke und südlich die Autobahn A 7 gekennzeichnet. Außerdem befindet sich Busdorf entlang einer Landesentwicklungsachse.
Gem. dem Entwurf der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplanes für Schleswig-Holstein (2024) befindet sich das Plangebiet in der Ausschlusszone UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk sowie innerhalb einer Hauptachse des überregionalen Vogelzugs mit besonderer Bedeutung.
Regionalplan für den Planungsraum V
Der Regionalplan für den Planungsraum V - Neufassung 2002 stellt die Gemeinde Busdorf als Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum dar. Die elektrifizierte Bahnstrecke im Westen sowie die höhenfreie Anschlussstelle zur Bundesstraße sind gekennzeichnet. Das Plangebiet befindet sich außerdem in dem Lärmschutz und Bauschutzbereich um den Flugplatz Schleswig-Jagel.
Gem. dem Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum I (2023) liegt das Plangebiet in Busdorf innerhalb eines Entwicklungsgebietes für Tourismus und Erholung. Der Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen ist ebenfalls weiterhin dargestellt. Der Planbereich befindet sich im Lärmschutzbereich (Tagschutz) vom Flughafen Schleswig-Jagel.
Gem. der rechtskräftig aufgehobenen Teilfortschreibung des Regionalplanes Sachthema Windenergie an Land für den Planungsraum I (2020) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen ca. 7 km südlich des Plangebiets. Die nächsten bestehenden Windkraftanlagen befinden sich ca. 3,6 km nordwestlich des Plangebiets im Gemeindegebiet Fahrdorf.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Busdorf aus dem Jahr 1968 ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Nordöstlich des Plangebietes ist eine 110 kV Freileitung dargestellt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.
Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I
Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I sind in den Karten 1 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen enthalten. In der Karte 2 ist das Plangebiet innerhalb eines großflächigen Gebietes mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Östlich grenzt unmittelbar ein Landschaftsschutzgebiet an.
Landschaftsplan
Im Landschaftsplan (1998) der Gemeinde Busdorf sind die damals vorhandene Nutzung als landwirtschaftliche Fläche und die Knicks im Norden und Süden mit mittlerer Wertigkeit dargestellt. Im Entwicklungsteil sind keine Veränderungen für das Plangebiet vorgesehen. Westlich des Plangebietes ist ein Knick von geringer Wertigkeit dargestellt.