Planungsdokumente: 20. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Der Planbereich wird derzeit intensiv landwirtschaftlich als Grünland genutzt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die bisherige landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt.

Auswirkungen der Planung

Durch die Bauleitplanung wird eine gewerbliche Bebauung und Nutzung im Plangebiet möglich. Der betroffene Teil des Grünlandes wird dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Die Planung ist im öffentlichen Interesse an verkehrsgünstig gelegenen Gewerbeflächen und dem Erhalt lokaler Gewerbebetriebe begründet.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind als erheblich nachteilig zu bewerten, da durch die Planung eine Teilfläche dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen wird. Der Verlust von Grünland ist im öffentlichen Interesse an zusätzlichen, verkehrsgünstig gelegenen Gewerbeflächen begründet.

2.1.4 Schutzgut Boden

Die heute anzutreffende Landschaftsform in der Gemeinde Busdorf hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Die Ortschaft Busdorf befindet sich im Übergang der weichselzeitlichen Endmoränenlandschaft zu der aus Schmelzwassersanden entstandenen Sanderebene der Schleswiger Vorgeest. Der Untergrund besteht im Plangebiet aus glazigenen Ablagerungen der Weichsel-Eiszeit.

Naturräumlich ist das Plangebiet dem Östlichen Hügelland zugeordnet.

Die Bodenkarte (Maßstab 1 : 50.000) nennt für das Plangebiet Braunerde-Podsol als Bodentyp. Die vorherrschende Bodenart im gesamten Plangebiet ist Sand.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist abhängig von den anzutreffenden Bodenarten und aufgrund der überwiegend sandigen Böden als gering einzustufen. Die Grundwasserneubildung ist dagegen als hoch einzuordnen. Die Böden des Planbereiches sind typisch für den Übergang vom Östlichen Hügelland zur Geest und rund um Busdorf großflächig verbreitet. Seltene Böden sind nicht bekannt.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KmVO SH 2025) gehört die Gemeinde Busdorf auch nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Relief des Gebietes ist relativ eben ausgeprägt. Die Geländehöhe liegt um 21 m über NHN.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich bislang unversiegelter Flächen vorgenommen. Das ca. 0,65 ha große Plangebiet wird vollständig als Gewerbegebiet entwickelt. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 18 wird eine GRZ von 0,8 (= 80 %) festgesetzt. Eine Überschreitung der GRZ ist nicht zulässig. Die konkrete Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des B-Planes Nr. 18.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung als erheblich nachteilig einzustufen. Die Fläche wird bislang als Grünland genutzt und kann künftig großflächig versiegelt werden. Seltenen Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Plangebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist aufgrund der sandigen Böden im Plangebiet als hoch einzustufen. Es sind ein geringer Oberflächenabfluss und eine hohe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Ausbleiben der Planung würde die bisherige landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt. Es würden keine Versiegelungen vorgenommen, die eine Veränderung des Wasserhaushalts zur Folge hätten.

Auswirkung der Planung

Im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 18 der Gemeinde Busdorf wird entsprechend des Erlasses A-RW1 ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser ausgearbeitet. Die Ergebnisse des A-RW1 werden in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und entsprechende Festsetzungen getroffen. Durch die großflächigen Versiegelungen auf den Gewerbeflächen wird es jedoch zu einer erheblichen Störung des natürlichen Wasserhaushalts kommen.

Die Knicks am Rand des Plangebietes werden weitestgehend erhalten und weiterhin die Verdunstung fördern.

Ein positiver Nebeneffekt für die Qualität des Grundwassers ist, dass mit dem Beenden der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet, der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen reduziert bzw. vollständig eingestellt wird.

Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser sind die Auswirkungen aufgrund der deutlichen Schädigung des Wasserhaushalts als erheblich nachteilig einzustufen. In der verbindlichen Bauleitplanung wird ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser erarbeitet und berücksichtigt.

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