Planungsdokumente: 20. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur (1991-2020) an der nächstgelegenen DWD-Station in Schleswig liegt bei ca. 9,0 °C. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages (1991-2020) an der nächstgelegenen DWD-Station in Schleswig beträgt ca. 890 mm. Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiter als Grünland genutzt werden. Eine Veränderung des Kleinklimas und der Luftqualität würde nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Bauleitplanung ermöglicht die Flächenversiegelung auf einer landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Die Knicks am Rand des Plangebietes werden weitgehend erhalten und die Luftqualität im Plangebiet begünstigen.

Durch den geplanten Gewerbestandort wird sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der geringen Vorbelastung im Plangebiet jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung entsteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Die Auswirkungen auf das Kleinklima relativieren sich allerdings durch die regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch. Die Auswirkungen durch die Neuplanungen werden daher als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Busdorf haben die kleinflächigen Planungen unerheblich nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft. Zu erhaltende Grünstrukturen wirken sich positiv aus. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes ist durch den Übergang des gewerblich geprägten Siedlungsbereiches zur offenen Landschaft geprägt. Insbesondere westlich befinden sich gewerblich genutzte Flächen. Hier befindet sich u.a. ein Pylon, der weithin sichtbar ist und den ansässigen Autohof bewirbt. Zudem sorgen die Bahnstrecke Flensburg-Neumünster, die Bundesstraße 77 und die südlich verlaufende Autobahn 7 für eine Zerschneidung der Landschaft.

Südöstlich ist eine größere Abbaufläche für oberflächennahe Rohstoffe vorhanden. Diese ist durch die vorhandenen Knicks und Sichtschutzwälle jedoch kaum einsehbar und wirkt sich nicht auf das Landschaftsbild aus. In Richtung Norden und Osten dominieren unbebaute, landwirtschaftliche Nutzflächen das Landschaftsbild. Knicks reduzieren die Weitsicht.

Das Plangebiet selbst ist bislang wenig einsehbar. Von der südlich verlaufenden Kreisstraße aus mindern der ansässige Gewerbebetrieb sowie die Knicks mit teilweise hohen Erdwällen die Einsehbarkeit. Auch zum östlich verlaufenden Feldweg fassen Knicks das Plangebiet ein.

Wander- oder Radwege verlaufen nicht entlang des Plangebietes. Entlang der Kreisstraße existiert kein parallel verlaufender Radweg.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung des Vorhabens bleibt das Orts- und Landschaftsbild im Südosten der Gemeinde Busdorf unverändert. Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet wird fortgeführt.

Auswirkungen der Planung

Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Das geplante Vorhaben wird das Orts- und Landschaftsbild im Südosten der Gemeinde Busdorf geringfügig verändern. Die neue Gewerbefläche entsteht in einem bereits gewerblich geprägten Umfeld und erweitert dieses. Die Neuplanung umfasst jedoch eine vergleichsweise geringe Fläche. Höhenfestsetzungen und Begrünungsmaßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes erfolgen in der verbindlichen Bauleitplanung. Das Plangebiet wird bereits durch Knicks eingefasst. Die vorhandenen Knicks sollen weitestgehend erhalten werden-

Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind unerheblich nachteilig für das Schutzgut Landschaft zu bewerten. Die zusätzliche gewerbliche Bebauung umfasst eine kleine Fläche in einem vorbelasteten Bereich. Die Auswirkungen der Planung werden durch Festsetzungen (Höhenfestsetzung, Begrünungsmaßnahmen) im B-Plan gemindert.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Das Plangebiet wurde gemäß der Stellungnahme vom 13.12.2024 bereits durch das ALSH archäologisch untersucht. Es bestehen daher keine Bedenken gegen die Planung.

Kulturdenkmale oder archäologische Denkmale sind im Plangebiet nicht bekannt.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich ebenfalls nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Im Plangebiet sind keine Denkmale bekannt. Der § 15 des Denkmalschutzgesetzes wird bei Umsetzung der Planung berücksichtigt.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.

Die Umsetzung der Bauleitplanung hat nach jetzigem Stand weder nachteilige noch vorteilhafte Auswirkungen, da keine Kultur- und Sachgüter von der Planung beeinträchtigt werden.

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