3.5 Umweltbericht
Zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Busdorf wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.
Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Betriebsleiterwohnungen werden ausgeschlossen. Im unmittelbaren Nahbereich sind keine Wohngebäude vorhanden. Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut können ausgeschlossen werden. Die Nähe zum Störfallbetrieb wird berücksichtigt.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Im Plangebiet muss für die Zufahrt zum Gewerbegebiet eine neue Knicklücke geschaffen werden. Der Ausgleich erfolgt im Verhältnis 1 : 3, da ein Kompensationsknick betroffen ist. Die Knickrodung erfolgt zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG gegenüber heimischen Brutvögeln in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar.
Schutzgut Fläche: Das Plangebiet wird künftig als Gewerbegebiet genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes entfällt. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an einem lokalen, verkehrsgünstigen Gewerbestandort begründet und an dieser Stelle nicht vermeidbar.
Schutzgut Boden: Versiegelungen erfolgen durch die Ausweisung und Umsetzung eines Gewerbegebietes. Überschlägig wird eine Ausgleichsfläche von ca. 0,22 ha Größe als Ausgleich für die zulässigen Versiegelung notwendig. Die konkrete Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 18.
Schutzgut Wasser: Das im Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser muss über geeignete Maßnahmen (Mulden, Rigolen, Gräben etc.) im Plangebiet versickert werden. Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche, kleinflächige Bebauung in der Gemeinde Busdorf werden sich aufgrund der häufigen Winde keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas und der Luftqualität ergeben.
Schutzgut Landschaft: Das Landschaftsbild ist im südlichen und westlichen Nahbereich durch verschiedene Nutzungen vorbelastet. Die zusätzliche Bebauung geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben. Eine Minderung erfolgt durch die Festsetzungen (Firsthöhe, Begrünungsmaßnahmen) in der verbindlichen Bauleitplanung.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der zu erwartenden Wirkfaktoren und der Entfernungen nicht zu erwarten.