Planungsdokumente: 20. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet ist über einen Weg an die Kreisstraße Am Königshügel angebunden. An der verkehrliche Erschließung werden geringfügige Änderungen vorgenommen. Es besteht eine Zufahrt zum Gemeindeweg der an die Kreisstraße 132 „Am Königshügel“ anschließt.

Ein notwendiger Ausbau des Weges ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) abzustimmen.

Ein notwendiger Ausbau des Gemeindeweges ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Flensburg (LBV.SH) abzustimmen.

Die Verbreiterungen von Einmündungen von Gemeindestraßen und Zufahrten in Straßen des überörtlichen Verkehrs dürfen nur im Einvernehmen mit dem LBV-SH durchgeführt werden. Gegebenenfalls sind dem LBV-SH rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durch die Gemeinde Busdorf prüffähige Ausführungspläne zur Genehmigung und zum Abschluss einer Vereinbarung vorzulegen.

Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze an der Kreisstraße 132. Die Anbauverbotszone von 15 m entlang der K 132 wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Alle baulichen Veränderungen an der K 132 sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), Niederlassung Flensburg abzustimmen.

Gemäß § 29 des Straßen- und Wegegesetztes SH (StrWG) dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 15 m von der Kreisstraße 132 nicht errichtet werden.

3.3 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom versorgt.

Die Wasserversorgung wird durch die Schleswiger Stadtwerke SH sichergestellt.

Das Plangebiet ist derzeit nicht an die Schmutzwasserkanalisation und die Erdgasversorgung angeschlossen. Ein Anschluss ist gegebenfalls möglich.

Für das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird im Rahmen des Planverfahrens eine Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 erstellt und mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg abgestimmt. Vorgesehen ist eine Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet.

Die Abfallbeseitigung wird im Auftrage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Schleswig-Flensburg (ASF) von privaten Unternehmen ausgeführt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg wird hingewiesen.

Im Zuge der Bauleitplanung wird zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen verwiesen:

  1. Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können ( auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs.6, und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
  2. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
  3. Die DVGU-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
  4. Verwiesen wird ebenfalls auf die ´Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen` RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
  5. Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der beigefügten Broschüre ´DGUV Information 214-033 Mai 2012` (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Busdorf durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

3.4 Immissionsschutz

Auf den Lärm durch die Autobahn A 7 und die Bundesstraße B 77 wird hingewiesen. Auf das Gebiet wirken tagsüber ca. >55 - 60 dB und nachts ca. >45 - 50 dB durch den Straßenverkehr ein. Diese Werte liegen geringfügig unter den in der TA Lärm aufgeführten Immissionsrichtwerte für ein Gewerbegebiet. Außerdem ist Lärm durch den nahegelegenen Flugplatz Schleswig-Jagel sowie die Bahnlinie zu erwarten.

Beeinträchtigungen durch das Gewerbegebiet auf die benachbarte Bebauung sind nicht zu erwarten. Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich südlich der K 132, in einer Entfernung von ca. 130 m.

Das Plangebiet grenzt an landwirtschaftliche Flächen an. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.

Die Planvorhaben befinden sich im Einwirkungsbereich eines Betriebsbereiches, der den Bestimmungen der Störfall-Verordnung -12. BImSchV unterliegt. Der potenzielle Gefahrenbereich des angrenzenden Betriebes liegt nur ca. 80 m von der südwestlichen Ecke der im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 18 festgesetzten Baugrenze des Plangeltungsbereiches entfernt.

Um möglichen Auswirkungen auf das Plangebiet entsprechend § 50 BImSchG vorzubeugen, wird in den Bebauungsplan die Festsetzung aufgenommen, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausgeschlossen sind.

Weiterhin wird mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der eine Büronutzung in Bezug auf die Lage im Gebäude, die Nutzungszeiten, Lage und Ausweisung der Rettungswege etc. konkret regelt, sodass im Falle einer Havarie im benachbarten Störfallbetrieb eine schnelle Evakuierung dieses Raumes gewährleistet werden kann. Ziel ist es, ein kleines Büro für einen Mitarbeiter innerhalb der geplanten Lagerhalle zu errichten, das klare und kurze Rettungswege aufweist.

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