3.2 Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet ist über einen Weg an die Kreisstraße Am Königshügel angebunden. An der verkehrliche Erschließung werden geringfügige Änderungen vorgenommen. Es besteht eine Zufahrt zum Gemeindeweg der an die Kreisstraße 132 „Am Königshügel“ anschließt.
Ein notwendiger Ausbau des Weges ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) abzustimmen.
Ein notwendiger Ausbau des Gemeindeweges ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Flensburg (LBV.SH) abzustimmen.
Die Verbreiterungen von Einmündungen von Gemeindestraßen und Zufahrten in Straßen des überörtlichen Verkehrs dürfen nur im Einvernehmen mit dem LBV-SH durchgeführt werden. Gegebenenfalls sind dem LBV-SH rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durch die Gemeinde Busdorf prüffähige Ausführungspläne zur Genehmigung und zum Abschluss einer Vereinbarung vorzulegen.
Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze an der Kreisstraße 132. Die Anbauverbotszone von 15 m entlang der K 132 wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Alle baulichen Veränderungen an der K 132 sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), Niederlassung Flensburg abzustimmen.
Gemäß § 29 des Straßen- und Wegegesetztes SH (StrWG) dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 15 m von der Kreisstraße 132 nicht errichtet werden.