Planungsdokumente: Erstmalige Aufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lottorf für das Gemeindegebiet Lottorf

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.3. Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Für die Gemeinde Lottorf wurden im Zuge einer amtsweiten Standortuntersuchung für Freiflächenphotovoltaik die Potenziale in der Gemeinde ermittelt. In diesem werden Tabuflächen sowie Prüf- und Abwägungskriterien und für PV geeignete Flächen dargestellt.

SO PV-FFA

„Die amtsweite Weißflächenkartierung hat für die Gemeinde Lottorf Ausschlussflächen in einer Größe von ca. 191 ha (=> ca. 33 %), Abwägungsflächen von ca. 173 ha (=> ca. 30 %) und Weißflächen von ca. 214 ha (=> ca. 37 %) ergeben.

Die Gemeinde Lottorf nimmt im Amt Haddeby und auch darüber hinaus eine Sonderstellung ein, da mit der Autobahn A7 und der überregionalen Bahnstrecke Hamburg-Flensburg zwei Verkehrswege vorhanden sind, die die Voraussetzungen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB erfüllen. Die Flächen mit einem Abstand von 200 m beidseits der vorgenannten Verkehrswege nehmen (einschließlich der Verkehrswege) ca. 214 ha und damit ca. 37 % des Gemeindegebietes ein. Dies ist ein außergewöhnlich hoher Wert. Unter Berücksichtigung der Ausschlussflächen, die auch im Rahmen einer privilegierten Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entlang der Verkehrswege zu beachten sind, verbleiben Flächen von ca. 134 ha, auf denen groß flächige Solar-Freiflächenanlagen privilegiert errichtet werden können. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 23 % des Gemeindegebietes.

Derzeit sind bereits Solar-Freiflächenanlagen mit einer Fläche von ca. 37,5 ha entlang der Bahnstrecke und der Autobahn vorhanden bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung. Zudem hat die Gemeinde Lottorf im Jahr 2024 einen Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des bestehenden Solarparks an der Bahnstrecke (Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Lottorf) gefasst. Durch diese Planung soll der vorhandene Solarpark um ca. 10,4 ha erweitert werden. Rund ein Viertel der Erweiterungsfläche befindet sich innerhalb des 200 m Abstandes zur Bahnstrecke und der Gesamtbereich befindet sich in einer sog. Weißfläche. Diese Erweiterung ist schon seit langem geplant und stellt aus Sicht der Gemeinde daher eine Sondersituation dar, da sie der Erweiterung einer bestehenden Anlage dient, vom gleichen Vorhabenträger umgesetzt wird und somit ohne den Bau neuer Infrastruktureinrichtungen auskommt.

Neben den vorgenannten Solar-Freiflächenanlagen sind der Gemeinde v.a. entlang der Autobahn Planungen für weitere PV-Anlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 45,0 ha bekannt. Damit sind in der Gemeinde Lottorf aktuell Solar-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 93,0 ha vorhanden oder in konkreter Planung. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 16 % am Gemeindegebiet.

Diese Ausführungen verdeutlichen, dass in der Gemeinde Lottorf bereits wesentliche Teile des Gemeindegebietes für die Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde zudem darauf hin, dass auch in den Nachbargemeinden Selk, Jagel und Brekendorf unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Lottorf weitere großflächige Solar-Freiflächenanlagen vorhanden, genehmigt oder in Planung sind. Um die Akzeptanz für die Erzeugung erneuerbarer Energie in der Bevölkerung zu erhalten und eine Überlastung der Landschaft im Gemeindegebiet zu vermeiden, hat die Gemeinde Lottorf beschlossen, keine weiteren Flächen für Solar-Freiflächenanlagen im Rahmen von Bauleitplan verfahren auszuweisen. Hiervon ausgenommen ist, aus den genannten Gründen, das bereits laufende Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des bestehenden Solarparkes westlich der Bahnstrecke (Planungsbüro Springer 2025).

Standortalternativenprüfung:

Lottorf liegt direkt an einer Bahntrasse sowie einer Autobahn. Dadurch weist die Gemeinde überdurchschnittlich viel privilegierte Fläche im 200-Meter-Korridor gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB auf. Diese infrastrukturell belasteten Flächen sind aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes besonders gut für die PV-Nutzung geeignet, da das Landschaftsbild dort bereits vorbelastet ist, die Eingriffsintensität geringer ist als in unzerschnittenen Räumen, es sich nicht um sensible oder hochwertige Naturflächen handelt. Lottorf verfügt aufgrund seiner Lage über eine besondere Eignung für PV-Anlagen, die andere Gemeinden in der Fläche nicht im gleichen Maße haben.

Nicht jede Gemeinde kann 2–3 % bereitstellen (z. B. wegen Schutzgebieten, Naturschutz, Siedlungsdruck oder fehlender geeigneter Flächen). Es braucht daher ausgleichend Gemeinden, die mehr beitragen können, wenn sie über geeignete Flächen verfügen. Lottorf kann durch seine Lage überdurchschnittlich zur Zielerreichung beitragen und übernimmt eine überörtlich solidarische Rolle im Sinne der Energiewende.

Das Positionspapier des Kreises Schleswig-Flensburg zur Freiflächen-Photovoltaik empfiehlt, maximal zwei Prozent der Gemeindefläche für PV-Anlagen auszuweisen. Die Gemeinde Lottorf ist aufgrund ihrer besonderen Lage an der Bundesautobahn A7 sowie an der zweigleisigen Bahnstrecke in dieser Hinsicht benachteiligt: Allein die gemäß § 35 BauGB privilegierten Flächen entlang dieser Infrastruktur umfassen rund 214 Hektar (bei einer Gemeindegröße von 578 Hektar).

Sowohl der bestehende Solarpark entlang der Bahnlinie als auch die aktuell geplanten Projekte an der A7 befinden sich vollständig innerhalb dieses privilegierten Bereichs – also in einem Gebiet, in dem die Gemeinde keine reguläre planerische Steuerung ausüben kann. Die Standortwahl für die Erweiterung des Bestandsparks ist insbesondere durch den angrenzenden Solarpark aus städtebaulicher Sicht sinnvoll. Die Landschaft ist durch Bahn und Bestandspark bereits vorbelastet und im Umkreis von mehr als 250 Meter befindet sich keine Wohnbebauung und ist daher dafür prädestiniert, keine weitere Belastung des Schutzgutes Mensch hervorzurufen.

Zudem liegt ein Teil der geplanten Erweiterungsfläche ebenfalls innerhalb des privilegierten Bereichs.

Die PV-Flächen an der Gemeindegrenze zu Brekendorf liegen nicht in einem Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft, grenzen jedoch an dieses. Das Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft führt zur diagonalen Teilung des Flurstückes.

Eine Überbelastung im Sinne mangelnder Raumverträglichkeit ergibt sich somit nicht aus dem gemeindlichen Planungshandeln, sondern aus der strukturellen Lage Lottorfs mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an privilegierten Flächen. Diese Überlagerung bestünde selbst dann, wenn die Gemeinde auf die zusätzliche Planung westlich der Bahntrasse verzichten würde.

Die Planung basiert abseits der städtebaulichen Gründe insbesondere auf den Punkten Wirtschaftlichkeit und vor allem der Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur.

Rohstoffkulisse

Der Entwurf des Regionalplanes bezieht sich auf den LEP 2021. Hier wird zum Vorbehaltsgebiet folgendes festgehalten:

„In den Vorbehaltsgebieten

− sollen die Rohstofflagerstätten oder -vorkommen vorsorglich für eine Rohstoffgewinnung von irreversiblen Nutzungen freigehalten werden und

− sollen bei Vorhaben, die eine spätere Rohstoffgewinnung ausschließen oder wesentlich beeinträchtigen können, den Rohstoffvorkommen oder -lagerstätten bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.“

Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Abbau von Rohstoffen ausschließlich mit der ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erfolgen kann. Fehlt diese Zustimmung, so ist ein Abbau auf der betreffenden Fläche ausgeschlossen. Daher stellt die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten keine automatische oder unumstößliche Genehmigung für den Rohstoffabbau dar.

Darüber hinaus wird im Hinblick auf den ersten Punkt betont, dass die Errichtung eines Solarparks keine irreversible Nutzung der Fläche darstellt. Vielmehr ist vertraglich geregelt, dass der Solarpark nach Ablauf der Nutzungsdauer vollständig und rückstandslos zurückgebaut wird. Aus diesem Grund besteht kein Anlass, die Fläche „vorsorglich“ für den Kiesabbau zu reservieren oder ruhen zu lassen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung eines Solarparks die Rohstoffgewinnung weder ausschließt noch wesentlich beeinträchtigt. Nach Beendigung der Pachtdauer und dem Rückbau des Solarparks ist die Rohstoffgewinnung grundsätzlich weiterhin möglich. Es sind keine Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Rohstoffgewinnung durch die geplanten Maßnahmen erkennbar.

Zudem ist festzuhalten, dass kein dringender Bedarf für den Abbau an dieser Stelle besteht, da die Gemeinde bereits an anderen Standorten Rohstoffe fördert. Die Rohstoffgewinnung wird dadurch nicht verhindert, sondern kann in etwa 30 Jahren ebenso erfolgen wie zum heutigen Zeitpunkt.

Seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung beigemessen. Dies zeigt sich deutlich in der Hervorhebung des überragenden öffentlichen Interesses sowie des Dienstes an der öffentlichen Sicherheit.

Die Rohstoffkulisse überschneidet sich mit den privilegierten Flächen, auf die die Gemeinde keine Einflussmöglichkeit hat. Flächen, die die Gemeinde entwickeln will, überschneiden sich nicht mit der Rohstoffkulisse.

Von einer weitergehenden bzw. vertiefenden Prüfung ggf. vorliegender anderweitiger Planungsalternativen sieht die Gemeinde daher sowie aus folgendem Grund ab:

Vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage und dem nationalen Ziel des beschleunigten und konsequenten Ausbaus erneuerbarer Energien, welches im EEG als überragendes öffentliches Interesse im Sinne der öffentlichen Sicherheit verankert ist, sieht es die Gemeinde es als zwingend notwendig an, die Entwicklungsmöglichkeiten die sich ihr aktuell bieten, zu nutzen. Dabei ist die Gemeinde in der Regel auf den Willen der Landeigentümer angewiesen, ihre bisher landwirtschaftlichen genutzten Flächen zu Verfügung zu stellen. Zugriffmöglichkeiten und bestmögliche, städtebauliche Eignung gehen dabei in der planerischen Praxis nicht immer Hand-in-Hand. Die Gemeinde räumt dem beschleunigten und konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien, im Sinne des Klimaschutzes und damit der öffentlichen Sicherheit und Daseinsfürsorge ein hohes Gewicht ein und kommt zu dem Schluss, dass im Hinblick auf die nachgewiesene gute Eignung des gewählten Plangebietes und der fehlenden Zugriffmöglichkeiten auf anderweitige Flächen zum jetzigen Zeitpunkt keine Planungsalternativen zur Verfügung stehen.

6.4. Zusätzliche Angaben

6.4.1. Technische Verfahren bei der Umweltprüfung

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden allgemein zugängliche Umweltinformationen wie das Umweltportal des Landes Schleswig-Holstein (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur 2023) und der Digitale Atlas Nord (Landesregierung Schleswig-Holstein, Schleswig-holsteinischen Kommunen 2023) ausgewertet. Darüber hinaus fanden Ortsbegehungen der Entwicklungsflächen statt, um sich ein Bild der Schutzgüter vor Ort machen zu können.

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