6.4.2. Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung
Die erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden / Fläche sowie für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, sind nach § 4c BauGB von der Gemeinde Lottorf oder durch beauftragte Dritte zu überwachen.