Planungsdokumente: B-Plan 18 der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das 7.055 m² große Plangebiet liegt an der südöstlichen Gemeindegebietsgrenze von Busdorf, nördlich der Straße Am Königshügel und östlich der Bahnlinie. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 210, 87/1, 52/10, 52/8, 87/3, 87/4 der Flur 5 der Gemeinde Busdorf in der Gemarkung Busdorf. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

- im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

- im Süden durch die Straße Am Königshügel (K132) und ein angrenzendes Kieswerk,

- im Südwesten durch ein angrenzendes Gewerbegebiet sowie

- im Westen durch landwirtschaftliche Flächen bis zur Bahnstrecke Neumünster-Flensburg.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,71 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Busdorf entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der Gemeinde Busdorf in verkehrsgünstiger Lage nahe der B 77 und der A 7. Der Bereich liegt in guter Zuordnung zum vorhandenen Gewerbegebiet im Süden der Gemeinde Busdorf. Mit dem großen westlich angrenzenden Gewerbegebiet Wikingerland verfügt die Gemeinde Busdorf über ein in der Region etabliertes Gewerbegebiet, das eine Ansiedlung regionaler Gewerbetreibender bietet. Die prädestinierte Lage an der Autobahn A 7 und der Bundesstraße B 77 führt zu einer hohen Flächennachfrage im Süden des Gemeindegebiets von Busdorf.

Die Gemeinde Busdorf möchte mit dem Bebauungsplanes Nr. 18 das bestehende Gewerbegebiet weiter entwickeln und langfristig sichern, ohne das Mittelzentrum Schleswig in seiner Funktion zu beeinträchtigen. Hierzu soll eine Speditionsfirma die Möglichkeit erhalten, sich auf die neue Fläche im Süden der Gemeinde zu verlagern. Dieser Betrieb wird das Gewerbegebiet räumlich zwar in Richtung Osten erweitern, ist jedoch durch die genehmigte Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Westen sowie die bestehenden Gewerbegebäude im Südwesten an das Gebiet angegliedert.

Auf der künftigen Gewerbefläche möchte sich ein Speditionsunternehmen ansiedeln und sich durch den Umzug vergrößern. Der Betrieb besteht seit 1950, nun in vierter Generation und ist in der Gemeinde Selk ansässig. Zum Unternehmen gehört ein Fuhrpark von über 20 Fahrzeugen, die hauptsächlich für den Transport von Asphalt, Gülle, Getreide, Flüssigkeiten und Schüttgut genutzt werden. Zur Sicherung und Erhaltung des Unternehmens sowie der dortigen Arbeitsplätze muss sich der Fuhrbetrieb vergrößern.

Der derzeitige Standort der Speditionsfirma befindet sich in Selk, 980 m nördlich des Plangebietes. Das zughörige Grundstück 107 der Flur 7 umfasst eine Fläche von nur 3.757 m². Aufgrund der geringen Größe ist eine Vergrößerung oder Erweiterung des Betriebes am bestehenden Standort nicht möglich, da die Fläche bereits voll ausgeschöpft ist. Der Familienbetrieb plant eine Vergrößerung des Unternehmens.

Aus diesen Gründen möchte die Speditionsfirma ihren Standort verlagern. Da im Amtsgebiet des Amt Haddeby jedoch keine Gewerbeflächen verfügbar beziehungsweise geeignet sind, soll eine neue Fläche in der Nähe überplant werden.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 7.055 m² mit folgender Unterteilung:

Gewerbegebiet ca. 5.435 m²

Private Grünflächen ca. 1.390 m²

Öffentliche Straßenverkehrsflächen ca. 230 m²

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