1.3.3 Schutzverordnungen
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großräumigen Naturparks „Schlei“ (§ 27 BNatSchG). Unmittelbar östlich grenzt weiterhin das Landschaftsschutzgebiet „Haithabu-Dannewerk“ (§ 26 BNatSchG) an. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sind nicht betroffen.
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung ebenfalls nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet 1523-381 „Busdorfer Tal“, welches sich ca. 940 m nordwestlich des Plangebietes befindet, sowie das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ und das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei inklusive Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“, welche ca. 1,1 km östlich u.a. das Selker Noor umfassen. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Entfernungen und der zu erwartenden, räumlich begrenzten Wirkfaktoren auszuschließen.
Der Knick an der östlichen Grenze des Plangebietes ist als Kompensationsknick eingestuft (Az. 661.6.06.01.015.-63/12). Er kann im Zuge der Planung teilweise erhalten werden.
Wald ist von den Planungen nicht betroffen. Die nächstgelegene Waldfläche befindet sich ca. 450 m östlich und somit in ausreichender Entfernung zur geplanten Bebauung.
Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet mit den Knicks am nördlichen und östlichen Rand vorhanden (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG). Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält zusätzlich die Darstellung eines Knicks am südlichen Rand des Plangebietes. In der Örtlichkeit beginnt dieser Knick jedoch erst weiter westlich und außerhalb des Plangebietes.