Planungsdokumente: B-Plan 18 der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großräumigen Naturparks „Schlei“ (§ 27 BNatSchG). Unmittelbar östlich grenzt weiterhin das Landschaftsschutzgebiet „Haithabu-Dannewerk“ (§ 26 BNatSchG) an. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sind nicht betroffen.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung ebenfalls nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet 1523-381 „Busdorfer Tal“, welches sich ca. 940 m nordwestlich des Plangebietes befindet, sowie das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ und das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei inklusive Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“, welche ca. 1,1 km östlich u.a. das Selker Noor umfassen. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Entfernungen und der zu erwartenden, räumlich begrenzten Wirkfaktoren auszuschließen.

Der Knick an der östlichen Grenze des Plangebietes ist als Kompensationsknick eingestuft (Az. 661.6.06.01.015.-63/12). Er kann im Zuge der Planung teilweise erhalten werden.

Wald ist von den Planungen nicht betroffen. Die nächstgelegene Waldfläche befindet sich ca. 450 m östlich und somit in ausreichender Entfernung zur geplanten Bebauung.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet mit den Knicks am nördlichen und östlichen Rand vorhanden (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG). Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält zusätzlich die Darstellung eines Knicks am südlichen Rand des Plangebietes. In der Örtlichkeit beginnt dieser Knick jedoch erst weiter westlich und außerhalb des Plangebietes.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt getrennt nach einzelnen Schutzgütern (gem. § 1 Abs 6 Nr. 7 a – d, i BauGB). Die Bestandsaufnahme basiert auf einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung im September 2024, der Luftbildauswertung und der Verwendung öffentlich zugänglicher Daten sowie einschlägiger Literatur. An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Vorhabens an. Die Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange bei Durchführung der Planung erfolgt in verbal argumentativer Weise und unter Berücksichtigung vorhandener Fachgutachten. Folgende Gutachten wurden berücksichtigt:

  • Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend des Erlasses A-RW1 durch die Haase und Reimer Ingenieure GbR, März 2026

In die Beurteilung der Erheblichkeit gehen der Grad der Veränderung, die Dauer und die räumliche Ausdehnung ein. Es werden fünf Erheblichkeitsstufen unterschieden:

  • erheblich nachteilig
  • unerheblich nachteilig
  • weder nachteilig noch vorteilhaft
  • unerheblich vorteilhaft
  • erheblich vorteilhaft.

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