Planungsdokumente: B-Plan 18 der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Entlang der nördlichen Planbereichsgrenze befindet sich ein Knick. Ein weiterer Knick an der östlichen Plangebietsgrenze ist als Kompensationsknick im Kompensationskataster des Digitalen Atlas Nord eingetragen.

Südwestlich des Plangebiets schließt sich ein Gewerbebetrieb an.

Das östliche Plangebiet umfasst einen teilweise unbefestigten Feldweg, der das Plangebiet an die südlich verlaufende Kreisstraße anbindet.

Das Relief im Plangebiet ist sehr eben mit Höhen um ca. 21- 22 m über NHN.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Busdorf hat am 28.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Die Gemeinden haben gem. § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne, d.h. der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, sind die Steuerungsinstrumente der Gemeinde für die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet. Die Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Folgende planerischen Vorgaben sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 zu berücksichtigen:

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