Planungsdokumente: B-Plan 18 der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Ortslage der Gemeinde Busdorf liegt gem. der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) innerhalb des 10-km Umkreises um das Mittelzentrum Schleswig. Busdorf ist in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt.

Westlich des Plangebiets ist die zwei- oder mehrgleisige Bahnstrecke und südlich die Autobahn A 7 gekennzeichnet. Außerdem befindet sich Busdorf entlang einer Landesentwicklungsachse.

Gem. dem 2. Entwurf zur Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplanes für Schleswig-Holstein (2025) befindet sich das Plangebiet in der Ausschlusszone UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk sowie innerhalb einer Hauptachse des überregionalen Vogelzugs mit besonderer Bedeutung.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V (2002)

Der Regionalplan für den Planungsraum V - Neufassung 2002 - (Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland) stellt die Gemeinde Busdorf als Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum dar. Die elektrifizierte Bahnstrecke im Westen sowie die höhenfreie Anschlussstelle zur Bundesstraße sind gekennzeichnet. Das Plangebiet befindet sich außerdem in dem Lärmschutz und Bauschutzbereich um den Flugplatz Schleswig-Jagel.

Gem. dem 2. Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum I (2025) liegt das Plangebiet in Busdorf innerhalb eines Entwicklungsgebietes für Tourismus und Erholung. Der Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen ist ebenfalls weiterhin dargestellt. Der Planbereich befindet sich im Lärmschutzbereich (Tagschutz) des Flughafens Schleswig-Jagel.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Busdorf aus dem Jahr 1968 ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Süden des Plangebietes sowie nordöstlich des Plangebietes ist eine Hochspannungsfreileitung dargestellt. Die Hochspannungsleitung nordöstlich des Plangebietes ist noch vorhanden. Südwestlich grenzt ein Gewerbegebiet an. Südöstlich befindet sich unweit eine Fläche für Abgrabungen (Kiesgruben). Westlich der Bundesstraße befinden sich ebenfalls Gewerbeflächen.

Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 bleibt gewahrt.

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