Planungsdokumente: B-Plan 18 der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes und der unmittelbaren Umgebung gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Knicks sind nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 LNatSchG geschützte Biotope.
  • Kompensationsflächen sind zu beachten (§ 15 BNatSchG).
  • Flächen des FFH-Gebietes 'Busdorfer Tal' (DE-1523-381) befindet sich ca. 940 m nordwestlich des Plangebietes.
  • Flächen des FFH-Gebiets 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgewässer' (1423-394) und des EU- Vogelschutzgebietes 'Schlei' (1423-491) befinden sich ca. 1,1 km östlich des Plangebiets.
  • Östlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet Haitabu-Dannewerk an den Planbereich.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt. Er trifft innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,72 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Busdorf entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der Gemeinde Busdorf in verkehrsgünstiger Lage nahe der B 77 und der A 7. Der Bereich liegt in guter Zuordnung zum vorhandenen Gewerbegebiet im Süden der Gemeinde Busdorf. Mit dem großen westlich angrenzenden Gewerbegebiet Wikingerland verfügt die Gemeinde Busdorf über ein in der Region etabliertes Gewerbegebiet, das eine Ansiedlung regionaler Gewerbetreibender bietet. Die prädestinierte Lage an der Autobahn A 7 und der Bundesstraße B 77 führt zu einer hohen Flächennachfrage im Süden des Gemeindegebiets von Busdorf.

Die Gemeinde Busdorf möchte mit dem Bebauungsplanes Nr. 18 das bestehende Gewerbegebiet weiter entwickeln und langfristig sichern, ohne das Mittelzentrum Schleswig in seiner Funktion zu beeinträchtigen. Hierzu soll eine Speditionsfirma die Möglichkeit erhalten, sich auf die neue Fläche im Süden der Gemeinde zu verlagern. Dieser Betrieb wird das Gewerbegebiet räumlich zwar in Richtung Osten erweitern, ist jedoch durch die genehmigte Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Westen sowie die bestehenden Gewerbegebäude im Südwesten an das Gebiet angegliedert.

Auf der künftigen Gewerbefläche möchte sich ein Speditionsunternehmen ansiedeln und sich durch den Umzug vergrößern. Der Betrieb besteht seit 1950, nun in vierter Generation und ist in der Gemeinde Selk ansässig. Zum Unternehmen gehört ein Fuhrpark von über 20 Fahrzeugen, die hauptsächlich für den Transport von Asphalt, Gülle, Getreide, Flüssigkeiten und Schüttgut genutzt werden. Zur Sicherung und Erhaltung des Unternehmens sowie der dortigen Arbeitsplätze muss sich der Fuhrbetrieb vergrößern.

Der derzeitige Standort der Speditionsfirma befindet sich in der Gemeinde Selk, ca. 980 m nördlich des Plangebietes. Das zughörige Grundstück 107 der Flur 7 umfasst eine Fläche von nur 3.757 m². Eine Vergrößerung oder Erweiterung des Betriebes am bestehenden Standort ist nicht möglich, da die Fläche bereits voll ausgeschöpft ist. Der Familienbetrieb plant eine Vergrößerung des Unternehmens.

Aus diesen Gründen möchte die Speditionsfirma die erforderliche Betriebserweiterung verlagern. Da im Amtsgebiet des Amt Haddeby jedoch keine Gewerbeflächen verfügbar beziehungsweise geeignet sind, soll eine neue Fläche in der Nähe überplant werden.

Mögliche Standortalternativen wurden im Rahmen der parallel aufgestellten 20.Änderung des Flächennutzungsplanes untersucht. Diese Analyse stellt heraus, dass in der Gemeinde keine besser geeigneten Flächen vorhanden sind oder zur Verfügung stehen.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 3.7 der Fortschreibung des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach die Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen vorrangig in den Schwerpunkten (zentrale Orte und Stadtrandkerne sowie Ortslagen auf den Siedlungsachsen) auszuweisen sind. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Gemeinde Busdorf dazu entschieden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung und langfristige Sicherung des im Amtsgebiet ansässigen Unternehmens zu schaffen.

3 Planinhalt und Festsetzungen

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