2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Das Landschaftsbild in der Gemeinde Dannewerk ist geprägt vom Übergang der bewegten Jungmoränenlandschaft in die ebene Schleswiger Vorgeest. Das Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich genutzt, Acker- und Grünlandflächen wechseln sich ab. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch das z.T. dichte Knicknetz untergliedert. Eingestreut in die Agrarlandschaft finden sich kleine Waldflächen, markante Einzelbäume, feuchte Senken und Moorreste. Besonders charakteristisch sind die kulturhistorisch bedeutsamen Wallanlagen des Danewerks, die sich quer durch das Gemeindegebiet ziehen.
Die Ortschaften von Dannewerk haben hat sich bandartig entwickelt. Die Bebauung ist von Einfamilienhäusern unterschiedlichen Alters und (ehemaligen) landwirtschaftlichen Höfen geprägt. Insgesamt sind die Siedlungen Dannewerks als dörflich einzustufen.
Das Plangebiet wird durch landwirtschaftliche Flächen charakterisiert, die von Knicks umgeben sind. Durch weitere Knicks und die Rheider Au wird das Plangebiet gegliedert. Durch die vorhandene Bebauung in den Randbereichen und die Knicks ist die Fläche nicht einsehbar.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Haithabu-Dannewerk“ (Verordnung vom 04.04.1989), weswegen der Schutz des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist.
Die überplante Fläche weist aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung auf.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens bleibt das Orts- und Landschaftsbild im Nordosten der Ortschaft Dannewerk unverändert. Die landwirtschaftliche Nutzung wird fortgeführt.
Auswirkungen der Planung
Parallel zu diesem Bauleitverfahren wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit würde das Plangebiet künftig nicht mehr Bestandteil des LSG sein, aber an Flächen angrenzen, für die die Schutzverordnung weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach ist der Schutz des Landschaftsbildes weiterhin besonders zu berücksichtigen.
Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.
Mit der Planung wird sich das Orts- und Landschaftsbild im Nordosten Dannewerks verändern. Durch die Ausweisung neuer Wohngrundstücke in diesem Bereich wird jedoch der Rand der bebauten Ortschaft Dannewerk nicht verschoben, da sich die Bebauung entlang der Rosenstraße im Süden noch weiteren nach Osten fortsetzt und im Norden an der Straße Krumacker die geplante Bebauung nicht über den bisherigen Siedlungsrand hinaus erweitert wird.
Die Veränderung wird nur gering ausfallen, da die Fläche aufgrund der umliegenden Gehölze wenig einsehbar ist. Es soll die Errichtung von sog. Stadtvillen zugelassen werden. Zum Schutz des Landschaftsbildes werden die Gebäudehöhe auf 8,50 m und die Traufhöhe auf 6,00 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt.
Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind als unerheblich nachteilig für Schutzgut Landschaft zu bewerten. Die zu erwartenden Auswirkungen werden durch die vorhandenen und zu erhaltenden Eingrünungen gemindert.