Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Plangrundlagen

1.1 Anlass und Ziel der Planung

Im Ortsteil Stenderup, in der Straße An de Diek 13 befindet sich der Familienbetrieb der Tischlerei Pfeiffer. Der Betrieb wurde 1986 vom Tischlermeister Karl Pfeiffer gegründet. Seinerzeit wurden hauptsächlich Bau- und Möbeltischlerarbeiten ausgeführt. Durch stetige Fortbildungen und Erweiterungsmaßnahmen wurde das Leistungsspektrum ausgebaut und gefestigt. Mittlerweile wurde die Betriebsform zur GmbH & Co. KG geändert. Am 01.01.2017 hat der Firmengründer, Herr Karl Pfeiffer die Geschäftsführung an seinen Sohn, Tim Pfeiffer übergeben.

Aktuell liegen Ausübungsberechtigungen im Tischler-, Zimmerer- und Glaserhandwerk sowie für Bootsreparaturen vor. Die Anzahl der Beschäftigten der Tischlerei ist mittlerweile auf fünfzehn Personen angewachsen: zwei Geschäftsführer, sieben Gesellen, drei Bürokauffrauen in Teilzeit sowie drei Lehrlinge. Der Fuhrpark umfasst acht Fahrzeuge, das Einzugsgebiet reicht bis Flensburg und Eckernförde, der Schwerpunkt liegt jedoch in einem 15 km-Radius um den Betriebsstandort.

Mit dem Ausbau des Leistungsspektrums rund um Bootsreparaturen wird eine Ausweitung des Betriebsgeländes erforderlich. Dazu eignen sich in erster Linie die Flächen, die sich westlich und südlich an das Betriebsgrundstück bzw. an das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Ziegelei“ anschließen. Zusätzlich zu dem vorhandenen Betriebsgebäude sollen drei neue Fertigungshallen mit einer Grundfläche von jeweils 1.250 m², ein Gebäude für Lagerhaltung und Zubehörverkauf, Mitarbeiter- und Wohnmobilstellplätze sowie Lager- und Rangierflächen entstehen. Der Standort des bisherigen Regenrückhaltebeckens, der sich direkt westlich des bestehenden Betriebsgebäudes befindet, wird in Richtung Südwesten in den Bereich der Flurstücke 59/7 und 88/1 verlegt und dem künftigen Bedarf entsprechend vergrößert.

Dieses Gesamtvorhaben erstreckt sich auf Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie auf Flächen, die im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegen. Da das Vorhaben im Rahmen des bisher geltenden Planungsrechtes nicht zulässig wäre, wird die Änderung der vorhandenen Bauleitpläne erforderlich. Mit der Erweiterung des Tischlereibetriebes sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Dem entsprechend hat die Gemeinde Gelting in ihrer Sitzung am 26.11.2018 die Aufstellungsbeschlüsse für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 gefasst. Beide Bauleitpläne werden gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt.

Mit Abschluss eines Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger gegenüber der Gemeinde Gelting zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übernahme der Kosten, die durch das Vorhaben verursacht werden.

1.2 Planungsbedarf

Die Tischlerei Pfeiffer hat sich neben den klassischen Leistungsspektren die Ausübungsberechtigung für den Bereich der Bootsreparaturen und aller damit zusammenhängenden Servicedienstleistungen erworben. Dieses Tätigkeitsfeld bietet sich aufgrund der Nähe zur Küste und einer deutlich gestiegenen Nachfrage für diese Leistungen an, die zudem schwerpunktmäßig im Winterhalbjahr nachgefragt werden. Der Vorhabenträger hat bei den vielen Yachtclubs in der Umgebung das Interesse bzw. den Bedarf ermittelt. In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden Ausführungen in der Betriebsbeschreibung verwiesen, die dieser Begründung als Anlage beigefügt ist.

Damit einhergehend erfordert das Angebot der Bootsreparaturen wie auch der Abbund, d.h. das maßgerechte Anreißen, Bearbeiten, Zusammenpassen und Kennzeichnen von Schnitt- und Rundholz für Tragwerke, Bauteile und Einbauteile im Zimmerhandwerk, einen Aufriss, d.h. eine vereinfachte Zeichnung im Maßstab 1 : 1. Für diese Arbeitsweise wie auch für die Holz- und Plattenlagerung mit einem erhöhten Flächenbedarf ist der Bau der drei Fertigungshallen erforderlich. In den gedämmten und beheizten Hallen ist ein Arbeiten auch während des Winterhalbjahres möglich, so dass der Betrieb für das gesamte Jahr besser ausgelastet ist und damit die vorhandenen und künftigen Arbeitsplätze dauerhaft gesichert sind. Weitere Ausführungen zum Planungsbedarf sind der Betriebsbeschreibung im Anhang zu dieser Begründung zu entnehmen. Für dieses mittelständische Unternehmen ist es ein großer Vorteil, wenn es sich am vorhandenen Standort erweitern kann. Eine Standortverlagerung käme aufgrund des wesentlich größeren Investitionsvolumens nicht in Frage. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen im Kap. 4.5 „Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten“ verwiesen.