Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des B-Plan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1 Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Damit dürfen im Vorhabengebiet nur die im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Anlagen und Einrichtungen errichtet werden.

Der VEP liegt der 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Dörphof als Anlage bei.

4.2 Durchführungsvertrag

Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Dörphof und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 3 BauGB auf der Grundlage eines abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan, s.o.) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten.

Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Dörphof bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Änderungen des Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sind auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes möglich. Es dürfen aber nur Änderungen vorgenommen werden, die den Festsetzungen des B-Plan nicht widersprechen (§ 12 Abs. 3a Satz 2). Insofern kann das hier beschriebene Vorhaben später noch innerhalb der geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes verändert werden.

Die konkreten abwägungsrelevanten Inhalte des Durchführungsvertrages werden im weiteren Planverfahren ergänzt.

5 Flächenbilanzierung

Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von ca. 22.940 m² auf und wird mit folgender Aufteilung festgesetzt:

Sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage“ ca. 20.410 m²

Fläche für die Landwirtschaft ca. 705 m²

Grünflächen „Schutzgrün“ ca. 1.825 m²