1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes
Die bestehende Biogasanlage im Ortsteil Schuby wurde ursprünglich als privilegierte Anlage mit 440 kW neben dem zugehörigen, alteingesessenen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Jahr 2011 erfolgte die Erweiterung des Betriebes auf 800 kW Leistung. Die anfallende Abwärme wird über ein Fernwärmenetz an einzelne Wohngebäude der angrenzenden Wohnbebauung abgegeben.
Aktuell ist eine deutliche Vergrößerung dieses Fernwärmenetztes geplant. So sollen zukünftig neben den Bestandsgebäuden in den Ortsteilen Schuby, Dörphof und Karlberg auch die in Dörphof geplante KiTa (Bebauungsplan Nr. 6) des KiTa-Verbandes Nordschwansen und das neue Baugebiet in Dörphof (Bebauungsplan Nr. 5) vollständig durch die Biogasanlage in Schuby mit Fernwärme versorgt werden.
Für die konstante Bereitstellung einer ausreichender Wärmeversorgung eines so großen Gebietes ist der Bau eines Zwischenlagers geplant, in das in den Sommermonaten bei geringem Wärmebedarf die überschüssigen Gasmengen einlagert und in den Wintermonaten bei erhöhtem Bedarf wieder entnommen werden können. Das geplante Gaslager mit Abmessungen von ca. 91 m Länge, 36 m Breite und 18 m Höhe kann eine Gasmenge von 40.000 m³ bzw. 52.000 kg Biogas aufnehmen und soll westlich des bestehenden Betriebsstandortes errichtet werden.
Über den Bau des Zwischenlagers hinaus muss die Produktion der Biogasanlage jahreszeitlich angepasst werden. Im Winterhalbjahr führt die jahreszeitlich bedingte höhere Produktion zu einer zu hohen Faulraumbelastung im Fermenter, weswegen der bisherige Nachgärer durch den Einbau eines zusätzlichen Feststoffeintrages als zusätzlicher Fermenter umgenutzt werden soll. Durch den Wegfall der Lagerkapazitäten des derzeitigen Nachgärers, die Verringerung der zulässigen Ausbringzeiten für den Gärrest und den Wegfall bislang genutzter externer Lagerbehälter muss ein zusätzliches Gärrestlager gebaut werden. Aus diesem Grund soll baugleich zum derzeitigen Gärrestlager ein weiteres Gärrestlager auf dem Gelände der Biogasanlage mit den einem Durchmesser von 32 m und einer Höhe von 8 m errichtet und mit Gasfolie abgedeckt werden. Die im B-Plan Nr. 4 festgesetzte Baugrenze muss für den Bau dieses Gärrestelagers um ca. 1,40 m in Richtung Norden aufgeweitet werden. Der Plangeltungsbereich dieser 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 umfasst aus diesem Grund auch einen Teil der bestehenden Biogasanlage.
Gleichzeitig soll die bestehende Geltungsbereichsgrenze im Norden an die tatsächliche Nutzung angepasst werden. Nördlich der Biogasanlage ist kürzlich eine landwirtschaftliche Halle durch den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb errichtet worden, die zum Teil innerhalb der durch den B-Plan Nr. 4 überplanten Fläche liegt. Da diese Fläche für den Betrieb der Biogasanlage nicht erforderlich ist, soll der Geltungsbereich des Ursprungsplanes, einschließlich der hier festgesetzten Baugrenze, entsprechend um ca. 3 m verkleinert werden.
Die Biogasanlage besteht zukünftig aus den folgenden Hauptkomponenten:
- 2 Fermenter mit integriertem Gasspeicher (Bestand)
- 1 Gärrestlager mit integriertem Gasspeicher (Bestand)
- 1 Gärrestlager mit integriertem Gasspeicher (Neu)
- 1 externer Gasspeicher, 40.000 m³ (Neu)
- BHKW-Anlagen (Bestand)
- Notgasfackel (Bestand)
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Biogasanlage um ein Zwischenlager und ein zusätzliches Gärrestlager. Der Gesamtjahresverbrauch an Silagen je Kalenderjahr und die Gesamtproduktion an Strom und Wärme je Kalenderjahr wird durch das Vorhaben nicht erhöht.
Der Geltungsbereich der 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 4 umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 22.940 m² und wird mit folgender Aufteilung festgesetzt:
Sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage“ ca. 20.410 m²
Fläche für die Landwirtschaft ca. 705 m²
Private Grünflächen „Schutzgrün“ ca. 1.825 m²