Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des B-Plan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Die Planbereichsfläche wird als Acker und Grünland landwirtschaftlich genutzt. Versiegelungen liegen bislang im Bereich der vorhandenen Biogasanlage vor.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bisherige Nutzung fortgeführt wie bisher. Die landwirtschaftliche Fläche würde nicht aus der Nutzung genommen werden. Für die Erweiterung der Biogasanlage würde der Flächenverlust voraussichtlich an anderer Stelle erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Durch die Festsetzungen der Erweiterung des Bebauungsplanes als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ wird die Umnutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu einem Gebiet für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien möglich. Hierfür wird Acker- und Grünland dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen.

Größe des Geltungsbereiches: ca. 22.940 m²

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche: ca. 15.800 m²

Gewinn von Gebieten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (neu): ca. 14.590 m²

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind durch den Verlust landwirtschaftlich genutzter Fläche gegeben und als erheblich nachteilig zu bewerten. Dieser Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien begründet und nicht vermeidbar.

2.1.4 Schutzgut Boden

Die Landschaft Schwansen entstand während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Von Skandinavien vordringende Gletscher brachten Gesteinsmassen z.T. aus der Ostsee mit sich, die sie staffelweise ablagerten. Durch das Vorstoßen und Zurückschmelzen des Eises bildete sich die Jungmoränenlandschaft. Die Landsenkung Schleswig-Holsteins verbunden mit dem Anstieg des Meeresspiegels verursachte Überschwemmungen, die zu Schlick- und Sandüberlagerungen führten. Die Küstenlandschaft der Ostsee ist durch die Bildung von Ausgleichsküsten, durch Abbrüche an Steilküsten oder Abbau von Sandbänken an flachen Küsten und den Aufbau von Strandwällen geprägt.

Der Planbereich ist Bestandteil der Grundmoräne. Die Böden sind entsprechend der geologischen Karte 1 : 200.000 aus Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel der letzten Vereisung entstanden.

Als Hauptbodentyp in dieser Landschaftseinheit haben sich verbreitet Pseudogley-Parabraunerde entwickelt. Diese wurden durch die landwirtschaftliche Nutzung melioriert.

Die Böden des Untersuchungsbereiches haben aufgrund der bisher durchgeführten landwirtschaftlichen Nutzung eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz. Seltene Böden und Standorte für streng geschützte Pflanzen wurden bei der Bestandsaufnahme nicht registriert und sind nicht zu erwarten.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Dörphof nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Relief des Planbereichs ist ebenfalls durch die geologische Entstehung bedingt. Das Gelände verläuft eben mit Höhen um 9 bis 10 m über NHN.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die vorhandene Nutzung im Plangebiet fortgeführt. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich bislang unversiegelter landwirtschaftlicher Nutzflächen vorgenommen. Das Maß der baulichen Nutzung wird im Sondergebiet durch die festgesetzte Grundflächenzahl bestimmt. Für den östlichen Plangeltungsbereich wird eine GRZ von 0,2 festgesetzt, die sich an den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 und an den Anforderungen des Vorhabens orientiert. Aufgrund der für den Betrieb unabdingbar notwendigen, umfangreichen Betriebs- und Lagerflächen darf im östlichen Plangeltungsbereich die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche von Zufahrten und Nebenanlagen (insbesondere von Materiallagerflächen) im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,75 überschritten werden.

Für den westlichen Plangeltungsbereich wird die GRZ entsprechend der hier vorgesehenen Bebauung durch einen ca. 91 m langen, 36 m breiten und 18 m hohen Gasspeicher mit 0,45 festgesetzt. Für Nebenanlagen, Lagerflächen und Zufahrten gilt hier gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine zulässige Überschreitung von bis zu 50 %.

Das Plangebiet überplant einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 4. Dieser Teil wurde bereits ausgeglichen und entfällt dementsprechend aus der Bilanzierung.

Insgesamt ergeben sich im Plangebiet damit folgende maximal zulässigen Neuversiegelungen:

Gesamtfläche (neu)Versiegelung
Sonstiges Sondergebiet (75 %)6.480 m²4.860 m²
Sonstiges Sondergebiet (67,5 %)8.110 m²5.474 m²
Max. Flächenneuversiegelungca. 10.334 m²

Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung als erheblich nachteilig einzustufen. Die Fläche wird bislang landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässersind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Fläche, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.

Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die vorhandenen Nutzungen fortgeführt werden. Anfallendes Niederschlagswasser würde im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Böden versickern und die Grundwasserneubildungsrate erhöhen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen. Insgesamt würden sich keine Änderungen des Wasserhaushalts ergeben.

Auswirkung der Planung

Bzgl. der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wurde ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW1 des LLUR-SH durch das Ingenieurbüro Haase+Reimer aus Busdorf erstellt. Der Bewertung ist zu entnehmen, dass der Wasserhaushalt deutlich geschädigt wird.

Die Untersuchung legt folgende Punkte bzgl. der Niederschlagswasserentsorgung fest: Das auf den Dachflächen sowie den quer- und längsgeneigten, gepflasterten Verkehrs- und Stellplätzen sowie den Außenanlagen anfallende Niederschlagswasser wird in eine Sickermulde geleitet. Dort kann es zunächst verdunsten und anschließend teilweise durch die belebte Oberbodenzone in den Untergrund versickern. In den etwa 30 cm tiefen Sickermulden werden als Notentwässerung etwa 25 cm über Mulden-Oberkante Regeneinläufe installiert, die das anfallende Niederschlagswasser in einen Stauraumkanal leiten. Aus diesem Kanal wird das Wasser gedrosselt (1,2 l/(s*ha)) in einen vorhandenen Kanal eingeleitet, der schließlich in den Verbandsvorfluter III „Schwarzenbek“ des Wasser- und Bodenverbandes der Schwansener Seen mündet.

Abstimmungen mit den zuständigen Verbandsvorstehern und Verantwortlichen wurden bereits geführt, der systematischen Planung und den vorgesehenen Einleitmengen wurde zugestimmt. Die Bemessung der Rückhaltekapazität gemäß DWA-Richtlinien erfolgt im weiteren Verlauf vor Beginn der Baumaßnahme in enger Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie dem Wasser- und Bodenverband Schwansener Seen.

Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung können sich durch die Planung auch positive Effekte auf die Qualität des Grundwassers ergeben, wenn die flächige Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können aufgrund des deutlich geschädigten Wasserhaushalts als erheblich nachteilig eingestuft werden. Minderungsmaßnahmen erfolgen gem. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.